Freitag, 8. Februar 2013

Sturmlauf gegen beabsichtigte Änderungen bei der Prozesskostenhilfe: Verbände sprechen von "Zwei-Klassen-Justiz"

Wieder einmal versucht der Staat, seinen Bürgern den Zugang zu den Gerichten zu beschneiden. Diesmal über die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.

Ein Gesetzesentwurf ( BT-Drs 17/11472)  sieht weitgehende Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe vor. Man will damit Kosten einsparen, nämlich etwa 68 Millionen Euro jährlich, etwas, was die Bundesländer bereits seit einigen Legislaturperioden anregen. Der Entwurf wurde am 31.1.2013 in erster Lesung im Bundestag verhandelt. Wir werden hier noch ausführlich über die geplanten Änderungen berichten.
Die Kritik am Gesetzesvorhaben ist laut und deutlich: Von einer Zweiklassenjustiz ist die Rede und davon, dass der Bürger abgeschreckt werden soll, zum Gericht zu gehen.

Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht, wenn man sich z.B. die geplante Änderung zu § 114 ZPO anschaut:
 Folgender Absatz 2 wird angefügt:
 „(2)  Mutwillig  ist  die  Rechtsverfolgung  oder
 Rechtsverteidigung,  wenn  eine  Partei,  die  keine  Pro-
 zesskostenhilfe  beansprucht,  bei  verständiger  Würdi-
 gung  aller  Umstände  von  der  Rechtsverfolgung  oder
 Rechtsverteidigung  absehen  würde,  obwohl  eine  hin-
 reichende Aussicht auf Erfolg besteht.“ 
Bisher galt das Prinzip, dass bei hinreichender Aussicht auf Erfolg Prozesskostenhilfe gewährt werden musste. Nun wird sie nicht mehr gewährt, wenn ein "verständiger Rechtssuchender" auch bei hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zu Gericht gehen würde. Das mag auf den ersten Blick Sinn machen: "Auch wenn ich ein Verfahren gewinnen kann, führe ich es nicht, wenn das Ganze eh ein Schmarren ist!"
Nur: Wer entscheidet denn, wann ein "verständiger Rechtssuchender" das Gericht nicht belästigen würde und wann ein Gerichtsverfahren ein "Schmarren" ist? Das Gericht, das lieber nicht belästigt werden möchte! Ob man bei dieser Konstellation immer zu richtigen Ergebnissen kommt, kann füglich bezweifelt werden.

Dementsprechend heftig fällt die Kritik am Gesetzesentwurf auch aus. Einen guten Überblick gibt www.tagesschau.de .

68 Millionen. Das sind bei 16 Bundesländern im Schnitt pro Bundesland gerade mal 4,25 Millionen € jährlich. Und dafür ein Kahlschlag beim Rechtsgewährungsprinzip?
Es gibt bessere Einsparungspotentiale: Was kostet uns nochmal das Betreuungsgeld? 2,2 Milliarden jährlich; wenn ich mich recht erinnere...

(C) Foto: sigrid-rossmann auf www.pixelio.de

1 Kommentar:

  1. Hier gibts die Online-Petition
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html

    AntwortenLöschen