Montag, 25. Februar 2013

Dem einen taugt's, dem anderen stinkt's - Abercombie & Fitch setzt ganze Straßenzüge unter Parfüm

...und verstößt damit gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz? Ganz ausgeschlossen ist das nicht.
Die Kult-Klamotten-Kette macht nicht nur durch spektakuläre Auftritte ganzer Horden von Waschbrettbauch-Trägern und durch krude Arbeitsbedingungen auf sich aufmerksam (siehe unseren Bericht "Kontrollfreaks im Kultladen"). Sie bläst auch systematisch in großen Mengen durch ihre Entlüftungsanlagen Parfümduft auf die Straße vor dem Store, um Kunden anzulocken. Anwohner in Hamburg und München klagen inzwischen über "Gestank wie von einer Fabrik", denn je nach Wetterbedingungen staut sich nämlich der Geruch über lange Zeit in der Straße. Manchmal riecht man den Laden schon "...zwei Straßenzüge weit entfernt" (so der Bericht in der Münchener Abendzeitung).
In München und Hamburg prüfen die Behörden jetzt die Immissionswerte; denn es könnte tatsächlich ein Verstoß gegen § 22 BImSchG vorliegen . Abercombie & Fitch ist zwar kein Betrieb,  der "...in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen..." vgl. § 4 BImSchG. Und damit ist die Klamotten-Kette grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig wie z.B. ein Chemiewerk. Allerdings müssen auch nicht genehmigungspflichtige Unternehmen immissionsschutzrechtliche Mindestvorgaben einhalten, und die stehen in § 22 BImSchG. Und der könnte hier durchaus greifen, wie Dr. Alfred Scheidler in einem aktuellen Artikel auf Legal Tribune Online darstellt.
Die direkten Anwohner jedenfalls klagen über Reizüberflutung: Ihnen stinkt's gewaltig.


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