Donnerstag, 25. August 2011

Besserer Schutz vor Kosten- und Abo-Fallen im Internet

Die Bundesregierung wird aktiv in Sachen Verbraucherschutz im Internet. Um den Bürger besser for Kosten- und Abo-Fallen zu schützen, soll das BGB geändert werden.

Mittwoch, 24. August 2011

Filesharing - auch Unschuldige werde abgemahnt

Jedem Künstler, der nachdenkt, geht das Filesharing, wie es heute praktiziert wird, gegen den Strich. Es macht es schwierig, wenn nicht unmöglich, mit schreibender, darstellender oder musikalischer Kunst noch seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn man nicht gerade eine große Nummer ist. Alles, was online steht, wird bedenkenlos geklaut, und dem Künstler bleibt, wenns hoch kommt ein warmer Händedruck via Facebook: "Gefällt mir". Na toll!
Also ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn filesharing durch Abmahnungen eingedämmt wird. Allerdings hört der Spaß auf, wo aus gezielten Abmahnungen eine Abmahnindustrie wird, wenn - trotz rückläufiger Zahl der downloads - die Häufigkeit der Abmahnungen immer noch zunimmt und wenn nun immer häufiger immer mehr Unschuldige mit Abmahnungen überzogen werden, gegen die sie sich nur schlecht wehren können.

Beck Aktuell gibt einen Überblick über die Lage. Der Tipp: Jeder Abgemahnte sollte sich anwaltschaftlich beraten lassen. Vor allem im Abmahn-Geschäft gilt die alte Regel: Was man beim Anwalt spart, zahlt man später bei Gericht doppelt.

(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de

Dienstag, 23. August 2011

Hitzefrei für Arbeitnehmer - Ab 30° muss der Chef handeln

Hitzefrei gibt's eigentlich nur für Schüler. Aber auch Arbeitnehmer haben bei den derzeit herrschenden Temperaturen unter Umständen Anspruch auf Arbeitserleichterungen. Eigentlich sollen Arbeiträume nicht wärmer als 26° warm sein. Werden die 30° überschritten, muss der Chef konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit erträglich zu gestalten, z.B. die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden oder die Abendstunden verlagern und über Tags freigeben.

Bei 35° Grad in den Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert die Süddeutsche Zeitung heute.

(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de

Samstag, 20. August 2011

Krawattenzwang vor Gericht? - Münchener Richter wirft Anwalt wegen fehlendem Schlips aus dem Sitzungssaal

2006 war es der Kollege Pinkerneil, der sich den Zorn des Münchener Landgerichts zuzog. Er war an einem brütend heißen Sommertag ohne Krawatte zu einer Hauptverhandlung in Strafsachen erschienen. Und 2011 nahm selbiges Landgericht wieder Anstoß an einem schlipslosen Kollegen. Diesmal geriet der erfahrene Strafverteidiger und verehrte Kollege Peter G. Wolf ins Visier der förmelnden Strafrichter. Als er auch auf Aufforderung keinen Selbstbinder anlegen wollte, vertagte der VorsRiLG Ottmann einfach die Hauptverhandlung mit der Aufforderung, beim nächsten Termin korrekt gekleidet zu erscheinen. Es gehe nicht an, im Hemd ohne Krawatte vor Gericht zu erscheinen.
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...

Quelle: Münchener Merkur

(C) Foto: Ralph-Thomas Kühnle auf www.pixelio.de

Freitag, 19. August 2011

Das BlaBlaMeter - Testen Sie, wieviel Bullshit ein Text enthält

Endlich mal ein brauchbares und sinnvolles App im Net: Das BlaBlaMeter:

So siehts aus:

So funktionierts: Einfach den zu checkenden Text hier eingeben ( copy and paste) und wenige Sekunden später teilt Ihnen die Seite den "Bullshit-Index" mit.

Anwälte: Vorsicht! Kollegen sind empfindlich. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegnerische Schriftsätze durchzuchecken, aber kommunizieren sollten Sie das Ergebnis nicht, das könnte nämlich gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen, vgl. z.B. diese aktuelle Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln:
Schreibt ein Rechtsanwalt auf dem Schriftsatz eines gegnerischen
Kollegen handschriftlich die Bemerkung „Haben Sie eigentlich
einen Knall?“
und übersendet das auf diese Weise gekennzeichnete
Schreiben an den Kollegen zurück, verstößt er gegen das Sachlichkeitsgebot gem. § 43a Abs. 3 BRAO.
AnwG Köln, Beschl. v. 24.3.2011 – 10 EV 2/11
 Fundstelle: BRAK-Mitteilungen 2011, S. 213 ( im pdf die Seite 51).

McDonalds-Jingle nicht geklaut - Keine Tantiemen für "Ich liebe es"

Obwohl ihn schon keiner mehr hören kann, mußte sich das OLG München mit diesem McDonalds Werbejingle befassen:
 

Wer reinhört, kann nur mit Mühe ein Melodie ausmachen: Dominante - Septime - Oktave - Sprechgesang. Fast als Melodie nicht erkennbar und bei weitem nicht mit der Signalwirkung versehen wie z.B. der Telekom-Jingle (Prim-prim-prim-terz-prim). Und deshalb kam das OLG auch konsquenter Weise zu dem Ergebnis, das für so was auch keine Tantiemen zu zahlen seien.
Der Kläger, der behauptete, die melodische Kurzphrase komponiert und durch McDonalds bestohlen worden zu sein, hatte zum Nachweis eine CD mit seinem musikalischen Schaffen vorgelegt. Das OLG hatte reingehört und festgestellt, die Melodie könne der vom Kläger vorgelegten CD „nur schwer entnommen werden.“( Az. 6 U 4362/!0) - was nicht weiter verwundert, da schon im Jingle die Melodie nur schwer erkennbar ist.

Keine prägende Melodie im McDonalds-Jingle also. Dafür prägt McDonalds an anderer Stelle: Mit seinem Ernährungsmodell, wie man diesem Spot entnehmen kann - unbedingt die 20 sec. bis zum Ende schauen ;-)




Donnerstag, 18. August 2011

Irreführende Werbung für Internet-Handyflats - einstweilige Verfügung gegen Telekom, Vodaphone u.a.

Die Sprüche, mit denen für Internet-Handyflats geworben wird, sind vollmundig: «Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen», heißt es z.B. bei 1&1. Und es stimmt nur teilweise. Denn wenn man ein gewisses monatliches Datenvolumen - zwischen 200 und 500 MB - überschreitet, drehen die Betreiber den Hahn zu. Weiteres Surfen ist dann nur noch auf GPRS-Niveau mit maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download möglich - was einer Leistungsverringerung um 99,1 % gleichkommt.

Mittwoch, 17. August 2011

Duell der Highheels: Yves Saint Laurent kopiert Louboutin - und darf das!

Wann immer es während der letzten Jahre auf den Catwalks der Welt unter den Highheels rot aufblitzte: Jede modebewußte Frau erkannte sofort: Das sind Schuhe von Christian Louboutin, dem einzigen, der Damenschuhe mit roten Sohlen anbot - Qualität ebenso hervorragend, wie der Preis. Und da die roten Sohlen eben die Besonderheit dieser Schuhe darstellten, ließ Louboutin sie sich als Marke ins US-Register eintragen, um die Idee zu schützen. Das schreckte jedoch Ives Saint Laurent nicht davon ab, in letzter Zeit ebenfalls Highheels mit roten Sohlen auf den Markt zu werfen. Louboutin sah seine Alleinstellung in Gefahr und beantragte vor einem New Yorker Richter eine einstweilige Verfügung, die dieser jedoch ablehnte.

Dienstag, 16. August 2011

Congstar-"Andy" darf weiter aussehen wie Germanys-Next-Topmodel-Juror Boris Entrup

Boris Entrup war die Rettung für jede rundgemachte Kandidatin: Wenn Heidi mal wieder zickte, Peyman seinen Sarkasmus abliess und Bruce über mangelnde High-Heel-Balance räsonnierte, war Boris der, der die Tränen trocknete und die Tränenspuren unverzüglich mit Maybelline Jade wieder kaschierte. Boris war der Traum einer sanft-starken Schulter für alle schwachen Mädels und dabei schmusig-fluffig-nett, kurz: der Prototyp des idealen Schwiegersohns. Kein Wunder, dass man mit ihm Werbung machen will. Und manche machen das, ohne ihn dafür zu bezahlen. Und gegen die konnte er sich bislang trotz Einschaltung der Gerichte nicht wirklich wehren.

Sich mit Stil die Kante geben - AC/DC verkaufen jetzt ihren eigenen Wein.

Zwar starb Ex - Leadsänger Ron Scott vor 30 Jahren an einer Alkoholvergiftung, aber das hält die Jungs von AC/DC nicht davon ab, jetzt ihre eigene Rebsorten-Reihe auf den Markt zu werfen - benannt nach ihren bekanntesten Hits. Ein Gläschen "Hells Bells Sauvignon Blanc" beim Abrocken gefällig oder gar ein Fläschchen "You Shook Me All Night Long Moscato"? Und für die, die sich richtig abschießen wollen: "Highway to Hell Cabernet Sauvignon".

Und in Zukunft müssen auf AC/DC-Konzerten die Veranstalter nicht mehr das Bier kühlen, sondern den Roten dekantieren? Also ich weiss ja nich...

Quelle: Spiegel-Online

(C) Foto: Friedrich Hillenbrand auf www.pixelio.de

Sonntag, 14. August 2011

Im Fernsehquiz gewonnen - Geld gleich wieder weg.

Sie war auf Hartz IV. Und sie bewarb sich "nur mal so" für eine Rateshow im Fernsehen... und wurde tatsächlich genommen! Und räumte 20.000 Euro ab: Wahnsinn!! Was für eine Freude. Und dann haute sie das Geld nicht etwa auf den Kopf, sondern zahlte Schulden damit und schaffte notwendige Sachen an.
Aaaaber - dann kam das dicke Ende nach: Die Behörde strich ihr die Unterstützung - und bekam vor Gericht Recht damit.

Mittwoch, 10. August 2011

Deutsches Gericht untersagt OSGAR-Verleihung 2012

Der "Oscar"
Skandal! Die nächstjährige Verleihung eines der bekanntesten Medienpreise überhaupt scheint nicht stattfinden zu dürfen. Jedenfalls hat das Landgericht Berlin, also ein untergeordnetes deutsches Instanzgericht die Ausrichtung der Veranstaltung mit Urteil vom 2. August 2011, Az. 16 O 168/10 untersagt.Wie kann das sein? Ein deutsches Gericht soll Einfluss auf DIESE Preisverleihung haben?

Montag, 8. August 2011

Dr. phil. - PhDr. - doctor filozofie - oder was...??

Doktortitel sind uns wichtig. So wichtig, dass manche es bei ihrem Erwerb nicht gar so genau nehmen. Und - schwupp!! - ist man Verteidigungsminister gewesen.
Manche besorgen sich einfach einen im Ausland. Dort reichen gelegentlich ein paar Scheinchen - manchmal sogar nur solche, deren Erwerb nicht an den Besuch eines Proseminars gebunden, sondern die einfach so im Umlauf sind. Und so kommen wir in Kontakt mit dem slowakischen "doctor filozofie"

Sonntag, 7. August 2011

OLG Köln: Kein Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

Lotto-Einsätze gehören nicht mit zu den Grundbedürfnissen, die Bestandteil des Hartz-IV Satzes  sind. Trotzdem steht des dem Hartz-IV Empfänger aber grundsätzlich frei, seine Stütze unter Verzicht auf irgendetwas Anderes aus dem ihm zugestandenen Regelbedarf auch fürs Lotto-Zocken auf den Kopf zu hauen. Nachvollziehbar ist das auch irgendwie: Wer länger auf Hartz IV ist, wird seine Chancen beim Lotto (1 : 143 Mio) vermutlich subjektiv höher einschätzen als seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Nun kam das LG Köln aber auf die Schnapsidee, Hartz-Vierern das Lottospielen zu untersagen.

Mittwoch, 3. August 2011

Kanzlei Kaßing - Stärkt die Abwehrkräfte! Senkt den Cholesterinspiegel! Fördert das Knochenwachstum!

Alsooo... öhmmm... nicht wirklich. Aber warum nicht einfach mal mit der Behauptung gesundheitsfördernder Wirkungen Reklame machen. Das denken sich vor allem viele Lebensmittelhersteller, die ihren Produkten wahre Wunderwirkungen andichten. Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll damit umgehend Schluss sein.

Dienstag, 2. August 2011

"Bild" mal wieder vom Presserat gerügt - Berichterstattung bei presserecht-aktuell.de

(C)Foto:BirgitH auf www.pixelio.de
Und wieder mal konnte es "Bild" nicht lassen: Im Rahmen der Berichterstattung über ein Verfahren gegen einen Kindesentführer zeigte die Zeitung das Bild des Angeklagten ungepixelt bzw. ohne Balken.

Der Presserat rügte das: Auf  Presserecht-Aktuell.de finden Sie alles Nähere. Der Presserat monierte zu Recht, so lange keine Verurteilung erfolgt sei, gelte die Unschuldsvermutung. Bis dahin müsse auch die Identität eines Angeklagten geschützt werden.

Ausspioniert via Handy - geht schockierend einfach

Wer meint, er könne sich sicher sein, über sein Handy wenigstens einigermaßen privat kommunizieren zu können, der sollte sich mal das folgende Video anschauen:




Au weia! Mithören - SMS mitlesen - Standort ausfindig machen - Raumüberwachung - Alles auch für den etwas technisch interessierten Privatmann kein Problem. Die Alternative für den Anwalt sind allenfalls noch Smartphones mit spezieller Sicherheits-Software - was man sich überlegen sollte...

Danke an die Kanzlei Hoenig, Berlin für den Tipp. Der Blog der Kanzlei Hoenig ist ohnehin absolut lesenswert. Immer mal wieder reinschauen

Montag, 1. August 2011

Leutheusser-Schnarrenberger - Kein Internet-Pranger für Sextäter

(C) Foto: Sternschnuppe1
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Mit Urteil vom 04.05.2011, Az. 2 BvR 2365/09 = NJW 2011, 1963 hatte das BVerfG die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung moniert und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Frist für die Reform: 31.05.2013.
Es pressiert also. Und die Polizei macht noch mehr Druck; Sie möchte, dass die Frist nicht voll ausgeschöpft sondern der Gesetzgeber eher aktiv wird.