Mittwoch, 10. August 2011

Deutsches Gericht untersagt OSGAR-Verleihung 2012

Der "Oscar"
Skandal! Die nächstjährige Verleihung eines der bekanntesten Medienpreise überhaupt scheint nicht stattfinden zu dürfen. Jedenfalls hat das Landgericht Berlin, also ein untergeordnetes deutsches Instanzgericht die Ausrichtung der Veranstaltung mit Urteil vom 2. August 2011, Az. 16 O 168/10 untersagt.Wie kann das sein? Ein deutsches Gericht soll Einfluss auf DIESE Preisverleihung haben?

Vorsicht! Vermutlich haben Sie, als Sie diesen Post anklickten, gedacht: Da ist ihm ein Schreibfehler unterlaufen: Es heißt "Oscar" , und nicht "Osgar". Eben gerade nicht!
Der "Osgar"
Denn es gibt nicht nur den "Oscar" der amerikanischen "Academy of Motion Pictures Arts and Sciences", sondern auch noch einen "Osgar", einen Medienpreis, der von 1994 bis 2008 jährlich von der deutschen Boulevardzeitung "Bild" in Leipzig verliehen wurde. Ausgezeichnet werden mit diesem Preis „Menschen, die sich mit ihrem Wirken und Schaffen um Frieden, Freiheit und die Einheit Deutschlands und Europas verdient machen“. Der Preis besteht aus einer Porzellanfigur aus der Königlichen Porzellan-Manufaktur KPM Berlin. Bis einschließlich 2008 wurden 84 Preisträger gekürt, wobei Bild  u.a. auch das friedvolle und freiheitsorientierte Schaffen von Stefanie Hertel und Udo Jürgens, Kai Pflaume und den Jacob Sisters, Tokio Hotel und Klaus Zumwinkel (das ist der Post-AG-Ex-Chef mit dem Schwarzgeldkonto in Liechtenstein ) durch Verleihung des Preises an diese Personen respektvoll geehrt hat (Quelle: Wikipedia). Und der Verleihung dieses Preises hat das Landgericht Berlin jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Die Academy of Motion Pictures hatte geklagt und verlangt, "Bild" die Führung des Namens "Osgar" für den Preis zu untersagen. Es liege eine Verwechslungsgefahr vor: Die Namen seien sich zu ähnlich. "Bild" hatte argumentiert, der Preis sei nach dem sächsischen Schausteller und Marktschreier Oskar Seifert (1861 – 1932) benannt, von dem sich auch die bekannte Redewendung „frech wie Oskar“ ableite. Deshalb, und weil der Name ein G und eben kein C enthalte, sei eine Verwechslung ausgeschlossen.


Das LG Berlin war anderer Meinung und sah die Verwechslungsgefahr als gegeben an. Und-  Seien wir ehrlich: Die Gefahr besteht. Oder hätten Sie sonst diesen Post angeklickt, wenn Sie die Preise nicht verwechselt hätten... ;-) ?


(C) Foto "Oscar": Alexander Hauk auf www.pixelio.de

(C) Foto "Osgar": „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland“ , Genehmigung:  Durch Willem A. Tell, Redakteur, BILD-Zeitung, 
hier der vorgeschriebene Hinweis auf den Lizenzvertrag

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