2006 war es der Kollege Pinkerneil, der sich den Zorn des Münchener Landgerichts zuzog. Er war an einem brütend heißen Sommertag ohne Krawatte zu einer Hauptverhandlung in Strafsachen erschienen. Und 2011 nahm selbiges Landgericht wieder Anstoß an einem schlipslosen Kollegen. Diesmal geriet der erfahrene Strafverteidiger und verehrte Kollege Peter G. Wolf ins Visier der förmelnden Strafrichter. Als er auch auf Aufforderung keinen Selbstbinder anlegen wollte, vertagte der VorsRiLG Ottmann einfach die Hauptverhandlung mit der Aufforderung, beim nächsten Termin korrekt gekleidet zu erscheinen. Es gehe nicht an, im Hemd ohne Krawatte vor Gericht zu erscheinen.
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...
Quelle: Münchener Merkur
(C) Foto: Ralph-Thomas Kühnle auf www.pixelio.de
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