So siehts aus:
So funktionierts: Einfach den zu checkenden Text hier eingeben ( copy and paste) und wenige Sekunden später teilt Ihnen die Seite den "Bullshit-Index" mit.
Anwälte: Vorsicht! Kollegen sind empfindlich. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegnerische Schriftsätze durchzuchecken, aber kommunizieren sollten Sie das Ergebnis nicht, das könnte nämlich gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen, vgl. z.B. diese aktuelle Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln:
Schreibt ein Rechtsanwalt auf dem Schriftsatz eines gegnerischenFundstelle: BRAK-Mitteilungen 2011, S. 213 ( im pdf die Seite 51).
Kollegen handschriftlich die Bemerkung „Haben Sie eigentlich
einen Knall?“ und übersendet das auf diese Weise gekennzeichnete
Schreiben an den Kollegen zurück, verstößt er gegen das Sachlichkeitsgebot gem. § 43a Abs. 3 BRAO.
AnwG Köln, Beschl. v. 24.3.2011 – 10 EV 2/11
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