Mittwoch, 3. August 2011

Kanzlei Kaßing - Stärkt die Abwehrkräfte! Senkt den Cholesterinspiegel! Fördert das Knochenwachstum!

Alsooo... öhmmm... nicht wirklich. Aber warum nicht einfach mal mit der Behauptung gesundheitsfördernder Wirkungen Reklame machen. Das denken sich vor allem viele Lebensmittelhersteller, die ihren Produkten wahre Wunderwirkungen andichten. Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll damit umgehend Schluss sein.
Die EU-Behörde hat am 28.07.2011 angekündigt, noch im Jahr 2011 eine Liste mit zulässigen  gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln vorzulegen. Und dann darf der Hersteller eines Lebensmittels nur noch behaupten, sein Produkt sei besonders gesund, wenn...
"...dies tatsächlich wissenschaftlich erwiesen ist. Nach Annahme und mit Gültigwerden der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben könnten sich die Verbraucher in der EU darauf verlassen, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Binnenmarkt wissenschaftlich abgesichert und nicht irreführend sind. Dies gewährleiste auch einen fairen Wettbewerb unter den Marktteilnehmern."
so teilt Beck-Aktuell am 29.07.2011 mit. Wäre schon schön, wenn es bald etwas weniger Etiketten-Schwindel gäbe...

(C) Foto: Egon Häbich auf www.pixelio.de

Update! Die Liste ist jetzt da und das Vorhaben durchgesetzt. das berichtet die Tagesschau heute, am 21.3.2012 auf Ihrer Internetseite.

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