Freitag, 22. März 2013

Adoption durch Homosexuelle - AG Berlin-Schöneberg ruft das BVerfG an.

Bekanntlich hat der Gesetzgeber einige Hürden aufgebaut, die gleichgeschlechtliche Paare überwinden müssen, wenn sie ein Kind adoptieren wollen. Eine dieser Hürden hatte das Bundesverfassungsgericht erst im Februar beiseite geräumt. Es erklärte das Verbot der Sukzessiv-Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig (hier die Pressemeldung zum Urteil). Nach diesem Urteil ist es also nun gleichgeschlechtliche Lebenspartnern möglich, dass zunächst der eine und später dann auch der andere Partner dasselbe Kind adoptiert. Bisher war das verboten.

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg geht nun noch einen Schritt weiter. Es hält auch das Verbot für verfassungswidrig, nachdem gleichgeschlechtliche Partner nicht gemeinsam gleichzeitig ein Kind adoptieren können. Deswegen hat das Gericht nun dem Verfassungsgericht einen entsprechenden Fall im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach Art. 100 GG vorgelegt (Beschlüsse vom 08.03.2013, Az.: 4 F 172/12 und 24 F 250/12). Das Amtsgericht argumentiert, die gegenwärtige rechtliche Regelung, die zwar Ehegatten die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes gestatte, nicht aber gleichgeschlechtliche Lebenspartnern, sei mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG nicht vereinbar. Es gebe keine vernünftige Begründung dafür, weshalb verschiedengeschlechtliche Paare bei der Begründung der Elternschaft durch Adoption besser gestellt sein sollten als gleichgeschlechtliche.

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht angedeutet, dass, sollte es einen entsprechenden Fall zur Entscheidung vorgelegt bekommen, es auch auch diese Begrenzung der Adoptionsmöglichkeit durch gleichgeschlechtliche Paare kippen wird. Eine entsprechende Entscheidung wird also keine besondere Überraschung sein. Demzufolge hätte der Gesetzgeber hier schon lange reagieren müssen. Einmal mehr hat die Bundesregierung hier aber mit Rücksicht auf konservative Kreise in der CDU und in der Wählerschaft die Verantwortung auf das Bundesverfassungsgericht abgeschoben. Der Inhalt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ist absehbar. Und wenn sie dann da ist, kann dann die Regierung der CDU-Parteibasis mit einem Achselzucken gegenübertreten: "Wir konnten leider nicht anders. Das böse Verfassungsgericht hat es so gewollt."

Es fragt sich, wer in diesem Lande noch die Richtlinien der Politik bestimmt. Eine Regierung, die sich vor notwendigen, wenngleich unbequemen und der Basis schwer zu vermittelnden Entscheidungen drückt, tut das sicher nicht.

Update: Auch die Fraktion der Grünen hat am 13.3.2013 im Bundestag einen entsprechenden Antrag auf Gesetzesänderung gestellt, das berichtet "Heute im Bundestag" heute per Mail. Vgl. 17/12691

(C) Foto Gerd Altmann auf www.pixelio.de

Dienstag, 19. März 2013

"Versichern heißt Verstehen" - fragt sich nur, von was man was verstehen sollte...

Diesen wunderbaren Werbespruch verwendet die ERGO zur Kundenwerbung - und andere Versicherungen haben ähnlich Vertrauenerweckendes aufzubieten.
Ein Beitrag in der Zdf -WiSo-Sendung von gestern zeigt auf, wovon ein Schadensachbearbeiter etwas verstehen sollte: Nämlich davon, möglichst wenig auszuzahlen und das auch noch möglichst lange hinauszuzögern. Die Kollegin Beatrix Hüller, selbst lange Schadensachbearbeiterin bei der ERGO berichtet in diesem Beitrag, der sich mit der Zahlungsmoral der Versicherungen beschäftigt, es gebe zwar keine Order, möglichst nichts auszuzahlen. Ab einer gewissen Schadenssumme müsse jedoch jede Entscheidung zu einer Auszahlung als Entwurf dem Vorgesetzten vorgelegt werden. Und wenn man dann die Sache mehrfach zurückbekomme mit der Aufforderung, noch dies und das nachzufragen, dann verstehe man schon, worum es gehe. Und nach und nach werde es dann zum Sport, Schäden möglichst lange abzulehnen und immer "möglichst schnell etwas zu finden, dass man die Sache vom Tisch kriegt".
Fazit der Kollegin: Bei Schäden muss der Geschädigte sich generell immer an einen Fachmann wenden. Selber schreiben ist kontraproduktiv.

Hoffentlich hört jetzt irgendwann mal jemand zu...

Hier der Beitrag aus WiSo. Kann einen Monat lang abgerufen werden.