Donnerstag, 23. Januar 2014

Achtung! Ab dem 22.01.14 neues PKH-Formular verwenden. Das neue Formular gibt's hier!


Wußten Sie, dass es eine „Verordnung zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfeformularverordnung PKHFV)“ gibt? Es gibt sie, und sie hat tatsächlich dieses Ungetüm von einem Namen.
Und in Ihr hat der Gesetzgeber bestimmt, dass für die Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen des Antrags auf Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfe ein neues Formular zu verwenden ist. Diese Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 21. Januar 2014 verkündet und trat am Tage nach ihrer Verkündung, also am 22. Januar 2014 in Kraft. Ab diesem Tage dürfen also nur noch die neuen Formulare für die Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfe verwendet werden. Wer nach diesem Termin noch einen Antrag unter Zuhilfenahme des alten Formulars gestellt hat, muss sicherheitshalber das neue Formular nachreichen. Denn nach § 117 IV ZPO ist ein Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfe Antrag nur wirksam gestellt, wenn das richtige Formular vollständig ausgefüllt beigefügt ist. Das neue Formular finden Sie z.B. hier.

Freitag, 10. Januar 2014

Wulff-Prozess - Zwischenfrage: Wieso zum Kuckuck verjähren Korruptionsvorwürfe gegen Glaeseker?

Wer in Verkehrsstrafsachen oder in Angelegenheiten betreffend Ordnungswidrigkeiten verteidigt, weiß, welche Anstrengungen Polizei und Staatsanwaltschaft unternehmen, um die Verjährung auch kleinster Delikte tunlichst zu vermeiden. Da werden zur Unterbrechung der Verjährung notfalls irgendwelche wenig sinnvollen Ermittlungshandlungen getätigt oder irgendwelche Registeranfragen gehalten, um zu verhindern, dass der Angeklagte oder Betroffene straffrei davon kommt - so läßlich seine Verkehrssünde auch gewesen sein mag. Denn es geht ums Prinzip und um gleiche Gerechtigkeit für alle. Und deshalb ist wenig dagegen einzuwenden.
Nun lese ich heute auf der Titelseite der Süddeutschen Zeitung, mögliche Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Wulf-Prozess gegen Olaf Glaeseker seien mit Ende des Jahres 2013 verjährt. Das jedenfalls hat Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer mitgeteilt. Irgendwelche Worte, warum es dazu kommen konnte und wieso er das nicht verhindert hat, verliert der Oberstaatsanwalt nicht. Im Gegenteil: Die Tatsache scheint ihm gelegen zu kommen. Denn bisher hat sich Olaf Glaeseker im Hinblick auf die Gefahr, sich wegen dieser Korruptionsvorwürfe selbst belasten zu können, geweigert, im Wulf-Prozess auszusagen. Nun kann er sich nicht mehr weigern, und die Staatsanwaltschaft bietet ihn - nahezu triumphierend - jetzt als weiteres Beweismittel im Verfahren gegen den Ex-Bundespräsidenten vor Gericht an und verhindert damit das rasche Ende des Verfahrens.
Es ist das gute Recht jedes Prozessbeteiligten, bei der Wahl seiner Mittel nicht heikel zu sein, wenn er in die Enge getrieben wird. Und wer behauptet, die Staatsanwaltschaft Hannover sei in die Enge getrieben, der untertreibt noch gewaltig. Im Prinzip ist mit dem Stand von Ende 2013 die Anklage gegen Wulf völlig zerbröselt. Also kann jeder Verteidiger das Verhalten der Staatsanwaltschaft nachvollziehen, wenn diese nun einen Zeugen geradezu "aus dem Hut zaubert".
Die Frage ist aber, um welchen Preis das geschieht? Hat man eventuell begründete Vorwürfe gegen Glaeseker einfach verjähren zu lassen, um Wulf wegen einer vergleichsweise läppischen Hotelrechnung von unter 800 € doch noch "dran zu kriegen"? Hat man die Verjährung in Kauf genommen, um seinen Ruf (oder eventuell gar seinen Hintern) zu retten?
Es bleibt zu hoffen, dass die Medien hier nach den Hintergründen der Verjährung fragen. Sollten sich die Befürchtungen bewahrheiten, die sich angesichts des zeitlichen Zusammenhangs von Verjährung einerseits und drohendem Prozessende andererseits aufdrängen, sind bei der Staatsanwaltschaft in Hannover personelle Konsequenzen angesagt.