Donnerstag, 23. Januar 2014

Achtung! Ab dem 22.01.14 neues PKH-Formular verwenden. Das neue Formular gibt's hier!


Wußten Sie, dass es eine „Verordnung zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfeformularverordnung PKHFV)“ gibt? Es gibt sie, und sie hat tatsächlich dieses Ungetüm von einem Namen.
Und in Ihr hat der Gesetzgeber bestimmt, dass für die Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen des Antrags auf Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfe ein neues Formular zu verwenden ist. Diese Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 21. Januar 2014 verkündet und trat am Tage nach ihrer Verkündung, also am 22. Januar 2014 in Kraft. Ab diesem Tage dürfen also nur noch die neuen Formulare für die Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfe verwendet werden. Wer nach diesem Termin noch einen Antrag unter Zuhilfenahme des alten Formulars gestellt hat, muss sicherheitshalber das neue Formular nachreichen. Denn nach § 117 IV ZPO ist ein Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfe Antrag nur wirksam gestellt, wenn das richtige Formular vollständig ausgefüllt beigefügt ist. Das neue Formular finden Sie z.B. hier.

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