Mittwoch, 30. November 2011

Schuhbeck ./. Schuhbeck - die Klage des Meisterkochs


Klingt wie ein Scheidungsverfahren, ist es aber nicht.

Alfons Schuhbeck klagt gegen Sebastian Schuhbeck, seines Zeichens Traunsteiner Religionslehrer und "Bayerischer Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht". Und als solcher betreibt Sebastian S. die Homepage mit der Adresse www. schuhbeck.com. Und dagegen hat Alfons S. etwas.

Samstag, 19. November 2011

Jetzt ist es amtlich: Mieter dürfen Piratenflagge ins Kinderzimmer-Fenster hängen!

LG Chemnitz: Freibeuter-Fahne verunstaltet die Fassade nicht und schreckt auch keine Mietinteressenten ab.

Wie so viele andere Kinder wollte Kevin (oder war es Elvis?) aus Chemnitz nicht mehr länger Kevin (oder Elvis) sein, sondern Jack: Jack Sparrow - Captain Jack Sparrow! Und deshalb hängte er zum Zeichen seiner neuen Identität die Fahne der Freibeuter ins Fenster seines Kinderzimmers, auf dass alle Nachbarn es wissen sollten: Mit Kevin Sparrow ist nicht zu spaßen! (Es muss Kevin gewesen sein - Elvis Sparrow ist kaum auszusprechen!)

Und tatsächlich: Der Vermieter von Kevins Mutter fand das auch gar nicht spaßig. Er verlangte, die Flagge umgehend zu beseitigen. Sie verschandele das ganze Haus, in dem noch Wohnungen frei waren und in die nun angeblich keiner mehr einziehen wolle: Wer will schon mit mit Piraten unter einem Dach leben?! Sie rauben (einem den Nerv), morden (einem den Nachmittagsschlaf) und trinken (eine Fanta nach der anderen) - kurzum: Sie sind eine Zumutung für jeden gesetzestreuen Bürger.

Aber Kevin wäre nicht Captain Jack Sparrow, wenn er so einfach aufgegeben hätte! Und auch seine Mutter sah nicht ein, warum man die Fahne der Freiheit einfach einrollen sollte. Zumal sie vermutete, mit der spassbremsenden Forderung des Vermieters vor allem deshalb konfrontiert zu sein, weil sie diesem kurz zuvor eine umfangreiche Liste mit Mängeln an der Wohnung hatte zukommen lassen. Die Sachsen waren (und sind) von jeher ein eigensinniges, um nicht zu sagen: aufsässiges Volk.

Der Vermieter zerrte die Piratenmutter vor Gericht und forderte Schadensersatz und die Entfernung des Symbols der Freiheit. Der Amtsrichter gab ihm sogar Recht. Allerdings griff in zweiter Instanz das Landgericht Chemnitz ein und brach eine Lanze für Captain Kevin:
Wenn erkennbar sei, dass es sich um eine Kinder-Piraten-Flagge handele, sei der Schreck für die Erwachsenen, die ihrer gewahr werden, nicht so groß, dass sie entfernt werden müsse. Ohnehin würde in anderer Umgebung eine Freibeuterfahne nicht groß auffallen: In Hamburg auf St. Pauli zum Beispiel...

Allerdings hielt das Gericht auch fest, dass es sich vorbehalte, bei weiteren Beflaggungs-Fällen unter Umständen anders zu entscheiden: Die generelle Verwendung von Totenkopf-Flaggen wollte es nicht genehmigen, außerdem sei sicher anders zu entscheiden, wenn alle Fenster einer Wohnung piratenbeflaggt würden...

...womit auch diese, für uns alle eminent wichtige Frage des täglichen Lebens verbindlich entschieden wäre: Nieder mit den Knechten des Empires!

Quelle: Spiegel-Online, der den ganzen Prozess mit ebenso ausführlicher wie wohlwollender Berichterstattung begleitete. Kein Wunder: Sitzt doch die Redaktion des Spiegel in Hamburg, diesem Piraten-Nest...

(C) Foto Flagge: Tina Gössl auf www.pixelio.de

IKEA und Facebook: "Schraubst Du noch, oder wohnst Du schon?"



Kundenbefragung von IKEA auf Facebook - mit einer überraschenden Antwort.

Glücklich die Gemeinde, die neuer Standort einer IKEA-Filiale werden darf: Es gibt jede Menge Gewerbesteuer in die Kasse und damit goldene Zeiten für Politiker, die sich mit Schwimmbädern, Gemeindezentren und dergleichen mehr gern ihr eigenes Denkmal setzen.

So auch in Valladolid/Spanien, wo IKEA kürzlich eine neue Filiale eröffnete. Die darob hocherfreute Gemeinde räumte dem Bastelmöbel-Konzern das Recht ein, die Straße die zur Filiale führt, nach eigenem Gusto zu benennen. Und IKEA? Hielt es für eine gute Idee, via Facebook seine dortigen "Freunde" zu befragen, welchen Namen sie denn für den besten halten würden. Mit dem Versprechen, sich an die Namensauswahl von Volkes Stimme auch wirklich zu halten.

Das Ergebnis: Die Facebook-Freunde stimmten überwiegend für "Mir-fehlt-eine-Schraube-Straße". Und damit muss IKEA nun leben.

Einerseits: So einen Straßennamen wird sich sicher jeder merken können. Andererseits: Wie macht sich DAS denn auf dem Briefkopf der Filiale...?

(C) Foto: Stephanie Hofstätter auf www.pixelio.de
Quelle: www.tagesschau.de

Freitag, 4. November 2011

Keine Probleme mit dem Alkohol - bloss ohne...

Fahrrad in Blau
Der Angeklagte war mit dem Fahrrad nicht wirklich geradeaus gefahren, sondern hatte die ganze Straßenbreite benötigt - Anlass für die Polizei, ihn zu überprüfen. Ergebnis: 3,1 Promille - ein stolzer Wert. Was aber nicht bedeutet, dass nicht noch mehr ginge.

Als nämlich das Amtsgericht Seesen gegen den Mann wegen Alkohols am Fahrradlenker (auch das kann bestraft werden!) verhandeln wollte, erschien der Angeklagte zwar, konnte sich aber kaum an der Anklagebank festhalten. Schon anch wenigen Minuten roch es im Gerichtssal wie in einer Brauerei. Neue Blutprobe - Ergebnis: 3,6 Promille. Wow - kurz vor der Vergiftung!

Der Richter vertagte die Verhandlung, und beim nächsten Mal erschien der Angeklagte vergleichsweise nüchten - nur 0,3 Promille. Respekt! Aber: So wenig Alkohol im Blut war auch wieder schlecht verträglich für den Mann. Er zitterte wie Espenlaub und hatte sich nur schwer unter Kontrolle.

Trotzdem führte der Richter die Verhandlung durch und verurteilte den Mann zu einem Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Alkoholtherapie - oder besser gesagt: Zu einer Anti-Alkohol-Therapie... Was angesichts des Berufs des Mannes vielleicht gar keine schlechte Idee war. Der war nämlich Dachdecker...

(C) Foto: Tobias Kunze auf www.pixelio.de

"Ich wünsche Ihnen ein beschissenes Wochenende..."???

Die Woche war nicht gut gelaufen, und der Arbeitnehmer und der Chef hatten sich dick in der Wolle gehabt. Freitag nachmittag ließ der Angestellte beim Abschied seinen ganzen Frust raus und wünschte dem Chef "...ein beschissenes Wochenende".
Der zögerte nicht lange und mahnte den Arbeitnehmer ab. Dieser wiederum klagte und wollte die Abmahnung aus der Personalakte entfernt haben - und kam damit nicht durch.

Das LAG Mainz stellte sich auf den Standpunkt, jeder Mitarbeiter müsse gegenüber seinen Arbeitskollegen und insbesondere auch seinen Vorgesetzten ein gewisses Maß an Respekt aufbringen.Dabei sei unerheblich, ob und inwieweit sich der Kläger in einer angespannten Situation befunden hat. Daher sei der Kläger zu derartigen Äußerungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berechtigt gewesen und habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, führte das LAG aus (Urt. v. 23.08.2011, Az. 3 Sa 150/11).
Man könne zwar verlangen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werde. Diese hier sei aber zu Recht erteilt worden und könne daher in der Akte stehen bleiben.

Fazit: Wünschen kann man's ja - aber sagen sollte man's nicht...

(C) Foto hamfel auf www.pixelio.de

Wenn Du bei der Caritas arbeitest, dann mach besser keine Witze über den Papst...

...andernfalls kannst Du nämlich fristlos rausfliegen! Das hat jedenfalls das LSG Baden-Württemberg so entschieden. Ein bei der Caritas tätiger Krankenpfleger hatte sich anonym im Internet satirisch über den Stellvertreter Gottes auf Erden mokiert, wobei die Qualität der Satire offensichtlich nicht die beste war. Irgendwann kam seine Autorenschaft ans Tageslicht - und die Caritas warf ihn fristlos raus.
Das fand das LSG Baden-Württember in Ordnung: Jeder Mitarbeiter eines kirchennahen Arbeitgebers habe sich auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des kirchlichen Arbeitgebers entstehe, heißt es im Urteil. Mit "polemischen und auf niedrigem Niveau angesiedelten Äußerungen" gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalität nachhaltig verletzt.
Das Sozialgericht Konstanz war übrigens in erster Instanz anderer Meinung (Az. L 12 AL 2879/09).

Es bleibt also dabei: Wer im kirchennahen Bereich arbeitet, sollte nicht darauf vertrauen, dass an seinem Arbeitsplatz die Grundrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit gelten...

(C) Foto Oliver Weber auf www.pixelio.de

Legendäres Bernsteinzimmer wieder entdeckt - im Keller der HypoRealEstate!

Die geheimen Reservern der HRE
Die finanzielle Situation der HypoRealEstate bessert sich rapide. Hatte sich erst vorige Woche herausgestellt, dass die Buchhalter der HRE Schulden doppelt gebucht hatten und die Bank somit um den läppischen Betrag von 55 Milliarden € besser dasteht, ist nun bekannt geworden, dass in den Büchern ein weiterer, im Besitz der HRE befindlicher Sachwert nicht verzeichnet ist: Das legendäre Bernsteinzimmer!