Freitag, 28. September 2012

"Scheiß-RTL"- T-Shirts dürfen nicht weiter vertrieben werden.

So ein T-Shirt geht natürlich immer - vorausgesetzt, man zahlt Kirchensteuer, wie das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden hat  :-)
Was aber nicht geht, ist ein T-Shirt mit der Aufschrift "Scheiß-RTL" in Verbindung mit dem Logo des Senders. Das stellt nämlich nach Ansicht des LG Köln eine pauschale Herabwürdigung des Medienunternehmens dar, so beschied das Gericht letzten Dienstag.
Der Blogger und Fernseh-Kritiker Holger Kreymeier hatte sich das T-Shirt einfallen lassen, über seinen Blog Fernsehkritik.tv vertrieben und sich dabei auf seine Kunst- und Meinungsfreiheit berufen.  Das Gericht war jedoch der Ansicht, Kreymeier setze sich mit dieser Aktion nicht mehrt satirisch mit der von ihm monierten Qualität des Progamms von RTL auseinander; vielmehr handele es sich um eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung.

Kreymeier hat im Jahr 2010 für seinen Blog den Grimme-Online-Award erhalten. Das Ürteil ist noch nicht rechtskräftig.

Siehe auch den Bericht dazu auf Legal Online Tribune.

(C) Foto Stefanie Hofschläger auf www.pixelio.de

LG Essen: Filesharer gehören nicht an den "Porno-Pranger"

So manchem Filesharer mag in den letzten Wochen unheimlich gewesen sein. Drohte doch eine Regensburger Anwaltskanzlei Net-Usern die im Wege des File-Sharings Filme einer von der Kanzlei vertretenen Porno-Produktionsfirma weiterverbreitet hatten damit, ihre Namen auf einer im Internet veröffentlichten Liste, dem sog. "Porno-Pranger" zu veröffentlichen, sollten Sie die ihnen auferlegten Abmahn-Gebühren nicht zahlen. Selbst wenn man Porno-Filesharer nicht also besonders schutzwürdig ansieht - das System hätte sich auch auf andere gesharte Produkte übertragen lassen. Und bei allem Respekt vor dem Urheberrecht - das wäre beim Sharing von Musik oder Literatur doch ein wenig zu viel des Guten gewesen.

Zum "Porno-Pranger" nahm jetzt das LG Essen Stellung. In der Entscheidung vom 26.09.2012, Az. 4 O 263/12. Es stellte sich auf den Standpunkt, grundsätzlich seien sog. "Gegnerlisten" im Internet zwar nicht verboten, sie müssten aber einen gewissen Informationsgehalt haben. Im konkreten Fall sei das jedoch nicht zu erkennen. Jede Privatperson habe das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann persönliche Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden.

Damit ist dem "Porno-Pranger" ein erster beachtlicher Riegel vorgeschoben.

Siehe dazu auch den Bericht der Legal Online Tribune vom 26.09.2012

(C) Foto W.R.Wagner auf www.pixelio.de

Mittwoch, 26. September 2012

Bei Rot über die Ampel - Schein weg - Job weg - und kein Arbeitslosengeld!

Manchmal trifft einen die Macht des Rechtsstaats aber gleich wie mit dem Baseballschläger:

Ein schwäbischer Berufskraftfahrer hatte ein Rotlicht überfahren und deshalb einen Unfall verursacht, bei dem es zwei Verletzte gab. Der Amtsrichter nahm ihm für sechs Monate den Führerschein weg. Deshalb konnte ihn sein Arbeitgeber nicht mehr weiter beschäftigen und kündigte ihm. Und dann kam auch noch das Arbeitsamt daher und zahlte ihm für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld - und das war auch noch gerechtfertigt, wie das Landessozialgericht in BW entschied:
"Ein Rotlichtverstoß eines Berufskraftfahrers, der zum Entzug der Fahrerlaubnis und zum Verlust des Arbeitsplatzes durch arbeitgeberseitige Kündigung führt, weil ihn dieser nicht mehr beschäftigen kann, begründet grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers hinsichtlich der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit und kann zum Eintritt einer Sperrzeit führen", entschied das Gericht mit Urteil vom 01.08.2012.

Ganz schön hart...

(C) Foto: Rainer Sturm auf www.pixelio.de

Freitag, 21. September 2012

Zum Tod von Herbert Rosendorfer

Komisches Gefühl, wenn wieder einer aus der Generation vor mir von uns gegangen ist. Die Anzahl der Kaffee's, die wir miteinander - zusammen mit zahlreichen anderen Kollegen - in der Cafeteria des Amtsgerichts München an jenem Stammtisch getrunken haben, dem er in den "Briefen an die chinesische Vergangenheit" ein Denkmal setzte, kann niemand ermessen.
Die Wirkungen seines Oeuvres auf die bayerische Justiz allerdings sehr wohl: Die Justiz war beleidigt.
Beleidigt, dass die Akteure in "Ballmanns Leiden", insbesondere der "Herr im senfgelben Anzug" in der Realität so leicht zu identifizieren waren und erst recht beleidigt über die Aussage des "Dichterfürsten", als Amtsrichter verdiene er das, was er als Schriftsteller an Steuern zahlen müsse. Letztere Bemerkung, so das ont dit in den heiligen Hallen der Münchener Gerichte, soll ihn von jeglicher Beförderung innerhalb der bayerischen Justiz fürlange Jahre ausgeschlossen haben.
Und doch drehte er allen letztlich eine Nase. Indem er Honorarprofessor (für Literaturgeschichte) an der Uni München wurde und seine - zugegeben mitunter skurrilen - verkehrszivilrechtlichen Urteile fortan mit "Professor Rosendorfer - RiAG" unterschrieb. Was in der Justiz wiederum den Unmut über ihn nicht unwesentlich förderte.
Und schließlich entpuppte sich der damalige Justizminister des frisch aus der Taufe gehobenen Bundeslandes Sachsen Anhalt als Rosendorfer-Fan, der der Ansicht war, dass ein Querdenker von solchem Format seiner Landesjustiz gut zu Gesicht stünde. Und so geschah es, dass Professor Rosendorfer Richter am Oberlandesgericht Naumburg wurde. Kein Kommentar - nicht einmal ein schmallippiger - dazu aus der Münchener Justiz. Wir Anwälte verabschiedeten ihn damals mit einem breiten Lächeln.
Und das tue ich auch jetzt. Servus Rosendorfer - machs gut da drüben. Jetzt ist genug Zeit für die von Dir apostrophierten "transzendentalen Sportarten" wie "Spazierensitzen" und "Bart-wachsen-lassen". Man sieht sich - hoffentlich - aber erst später ;-)

Den Nachruf der Süddeutschen Zeitung auf Herbert Rosendorfer finden sie hier

Dauerüberwachung von Arbeitnehmern nicht gestattet

Arbeitgeber halten es - überraschenderweise - mit Lenin: Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser. ;-)
Deshalb hatte eine Arbeitgeber aus NRW in seinem Betrieb Überwachungskameras installiert, mit denen er seine Angestellten ständig kontrollierte. Ferner kam es zu "regelmäßigen geschlechtsübergreifenden Leibesvisitationen".

Das hielt das Arbeitsgericht Oberhausen für unzulässig, so lange nicht ein konkreter Anlass für die Maßnahme gegeben ist. Näheres dazu finden Sie in der Pressemeldung des Arbeitsgerichts.

(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de

Donnerstag, 20. September 2012

Mit dem Radl auf die Wies'n? Bei "Alkohol am Lenker" droht Radfahrverbot!

Wer sich zu einem Wies'n-Besuch per Fahrrad entschließt, sollte mit dem Alkohol vorsichtig sein. Denn nicht nur am Steuer eines Autos muss man nüchtern sein, sondern auch am Lenker eines Fahrrads. Auch den angetrunkenen Radfahrer können empfindliche Strafen treffen. Hat er mehr als 1,6 %o kann ihm der Führerschein entzogen und der "Depperltest" abverlangt werden. Und außerdem...

Wer den Test verweigert, dem kann die Behörde sogar verbieten, Fahrrad zu fahren. ???! Ja - Sie haben richtig gelesen. Sie bekommen nicht nur ein Autofahrverbot, sondern schlimmstenfalls sogar ein Fahrradfahrverbot! Das hat diesen Sommer erst wieder der Verwaltungsgerichtshof in München ( Beschluss vom 18.06.2012 - 11 C 12.1175) für rechtmäßig gehalten.

Also: Rein in die S- und die U-Bahn und los auf die Wies'n! Unbeschwert feiern - und bitte das Radl daheim lassen.

(C) Foto Michaela Schöllhorn auf www.pixelio.de

Mittwoch, 19. September 2012

Radarwarngeräte sollen legal werden

Der Bundestag will Klarheit in die rechtliche Grauzone rund um die Geräte zur Abwehr von Geschwindigkeitskontrollen bringen und die "Blitzerwarner" jetzt legalisieren. Das geht aus einem Bericht von n-tv.de hervor. Koalitionspolitiker von Union und FDP streben an, die Straffreiheit der Benutzung solcher Geräte durchzusetzen. Thomas Jarzombek (CDU), Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags, sagte der Saarbrücker Zeitung,  zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke solle eine Grenze gezogen werden.Das strikte Verbot von Radarwarnern in Navigationsgeräten sei nicht mehr zeitgemäß.
Die Abgeordneten haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, nachdem Geräte innerhalb eines Umkreises von 500 m vor Blitzern warnen dürfen. Damit werde der Radius, in dem Autofahrer besonders vorsichtig fahren, erhöht und damit ein Beitrag für die Verkehrssicherheit geleistet.

(C) Foto Michael Hirschka auf www.pixelio.de

Freitag, 14. September 2012

Rache ist farbig?


Nein - sie ist süß! Aber sie hält in diesem Fall nicht lange vor. Einmal Linsenreinigung reicht - und das Schnellfahren ist wieder risikoreich...