Manchmal trifft einen die Macht des Rechtsstaats aber gleich wie mit dem Baseballschläger:
Ein schwäbischer Berufskraftfahrer hatte ein Rotlicht überfahren und deshalb einen Unfall verursacht, bei dem es zwei Verletzte gab. Der Amtsrichter nahm ihm für sechs Monate den Führerschein weg. Deshalb konnte ihn sein Arbeitgeber nicht mehr weiter beschäftigen und kündigte ihm. Und dann kam auch noch das Arbeitsamt daher und zahlte ihm für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld - und das war auch noch gerechtfertigt, wie das Landessozialgericht in BW entschied:
"Ein Rotlichtverstoß eines Berufskraftfahrers, der zum Entzug der
Fahrerlaubnis und zum Verlust des Arbeitsplatzes durch
arbeitgeberseitige Kündigung führt, weil ihn dieser nicht mehr
beschäftigen kann, begründet grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit des
Arbeitnehmers hinsichtlich der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit und
kann zum Eintritt einer Sperrzeit führen", entschied das Gericht mit Urteil vom 01.08.2012.
Ganz schön hart...
(C) Foto: Rainer Sturm auf www.pixelio.de
Landesarbeitsgericht?
AntwortenLöschenAugenblicksversagen spielte keine Rolle?
AntwortenLöschen