So ein T-Shirt geht natürlich immer - vorausgesetzt, man zahlt Kirchensteuer, wie das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden hat :-)
Was aber nicht geht, ist ein T-Shirt mit der Aufschrift "Scheiß-RTL" in Verbindung mit dem Logo des Senders. Das stellt nämlich nach Ansicht des LG Köln eine pauschale Herabwürdigung des Medienunternehmens dar, so beschied das Gericht letzten Dienstag.
Der Blogger und Fernseh-Kritiker Holger Kreymeier hatte sich das T-Shirt einfallen lassen, über seinen Blog Fernsehkritik.tv vertrieben und sich dabei auf seine Kunst- und Meinungsfreiheit berufen. Das Gericht war jedoch der Ansicht, Kreymeier setze sich mit dieser Aktion nicht mehrt satirisch mit der von ihm monierten Qualität des Progamms von RTL auseinander; vielmehr handele es sich um eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung.
Kreymeier hat im Jahr 2010 für seinen Blog den Grimme-Online-Award erhalten. Das Ürteil ist noch nicht rechtskräftig.
Siehe auch den Bericht dazu auf Legal Online Tribune.
(C) Foto Stefanie Hofschläger auf www.pixelio.de
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