Freitag, 21. September 2012

Dauerüberwachung von Arbeitnehmern nicht gestattet

Arbeitgeber halten es - überraschenderweise - mit Lenin: Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser. ;-)
Deshalb hatte eine Arbeitgeber aus NRW in seinem Betrieb Überwachungskameras installiert, mit denen er seine Angestellten ständig kontrollierte. Ferner kam es zu "regelmäßigen geschlechtsübergreifenden Leibesvisitationen".

Das hielt das Arbeitsgericht Oberhausen für unzulässig, so lange nicht ein konkreter Anlass für die Maßnahme gegeben ist. Näheres dazu finden Sie in der Pressemeldung des Arbeitsgerichts.

(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de

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