Jedem Künstler, der nachdenkt, geht das Filesharing, wie es heute praktiziert wird, gegen den Strich. Es macht es schwierig, wenn nicht unmöglich, mit schreibender, darstellender oder musikalischer Kunst noch seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn man nicht gerade eine große Nummer ist. Alles, was online steht, wird bedenkenlos geklaut, und dem Künstler bleibt, wenns hoch kommt ein warmer Händedruck via Facebook: "Gefällt mir". Na toll!
Also ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn filesharing durch Abmahnungen eingedämmt wird. Allerdings hört der Spaß auf, wo aus gezielten Abmahnungen eine Abmahnindustrie wird, wenn - trotz rückläufiger Zahl der downloads - die Häufigkeit der Abmahnungen immer noch zunimmt und wenn nun immer häufiger immer mehr Unschuldige mit Abmahnungen überzogen werden, gegen die sie sich nur schlecht wehren können.
Beck Aktuell gibt einen Überblick über die Lage. Der Tipp: Jeder Abgemahnte sollte sich anwaltschaftlich beraten lassen. Vor allem im Abmahn-Geschäft gilt die alte Regel: Was man beim Anwalt spart, zahlt man später bei Gericht doppelt.
(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de
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