Wann immer es während der letzten Jahre auf den Catwalks der Welt unter den Highheels rot aufblitzte: Jede modebewußte Frau erkannte sofort: Das sind Schuhe von Christian Louboutin, dem einzigen, der Damenschuhe mit roten Sohlen anbot - Qualität ebenso hervorragend, wie der Preis. Und da die roten Sohlen eben die Besonderheit dieser Schuhe darstellten, ließ Louboutin sie sich als Marke ins US-Register eintragen, um die Idee zu schützen. Das schreckte jedoch Ives Saint Laurent nicht davon ab, in letzter Zeit ebenfalls Highheels mit roten Sohlen auf den Markt zu werfen. Louboutin sah seine Alleinstellung in Gefahr und beantragte vor einem New Yorker Richter eine einstweilige Verfügung, die dieser jedoch ablehnte.
Richter Marrero äußerte ernsthafte Zweifel an der Schutzfähigkeit der
US-Marke. Das amerikanische Patent- und Markenamt hätte sie seiner
Ansicht nach nie eintragen dürfen. Seiner Ansicht nach sei es nicht möglich, einzelne Farben für Modeartikel zu monopolisieren. Andere Designer und damit der Wettbewerb würden dadurch in unerwünschter Weise
beeinträchtigt. Louboutins Einwand, er stelle nur auf die Verwendung der Farbe
Rot für Schuhsohlen ab, überzeugte Marrero nicht. Rote
Schuhsohlen seien nicht nur bei High Heels, sondern zum Beispiel auch
bei flachen Schuhen oder Schuhen mit Keilabsatz vorstellbar.
Damit habe die
Louboutin-Marke einen "uferlosen Gegenstand", sei demnach nicht schutzfähig und könne nicht gegen Dritte durchgesetzt
werden.
Quelle: lto
(C) Foto: Uli Carthuser auf www.pixelio.de
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