Donnerstag, 25. August 2011

Besserer Schutz vor Kosten- und Abo-Fallen im Internet

Die Bundesregierung wird aktiv in Sachen Verbraucherschutz im Internet. Um den Bürger besser for Kosten- und Abo-Fallen zu schützen, soll das BGB geändert werden.
Künftig sollen «Verbraucher .. nur zur Zahlung verpflichtet sein, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen», so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Bundesregierung nimmt mit diesem Gesetzentwurf  die geplante EU-Verbraucherrechterichtlinie vorweg, mit der die "Button-Lösung" in ganz Europa eingeführt werden soll.
Damit der Verbraucher künftig besser geschützt ist, muss er durch einen speziellen Button gewarnt werden, bevor er eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Diser Button muss die Aufschrift "zahlungspflichtig flichtig bestellen" oder eine andere ebenso unmissverständliche Beschriftung haben.
Bislang ist das Ganze erst ein Gesetzesentwurf. Wann es wirklich so weit ist, erfahren Sie hier.

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