Freitag, 15. Februar 2013

Ius-News - Neues aus anderen juristischen Blogs


Ausgabe 2/13: Vorsicht, wenn Sie in Strafsachen bloggen: Man muss auf die Wortwahl achten, sonst mach man sich strafbar! Dies und etliches andere Interessantes gabs diese Woche in deutschen Jura-Blogs:
  • "Bloggen kann gefährlich sein":  Unter diesem Titel rückt der Kollege Rainer Pohlen auf dem Strafblog die Vorschrift des § 353d Nr. 3 StGB in den Fokus: Wer vor Abschluss des Verfahrens aus amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens wörtlich zitiert, kann bestraft werden. Allerdings nicht, wenn er auf die direkte Wiedergabe verzichtet, und sich auf die inhaltliche Wiedergabe in eigenen Worten beschränkt, so die einschlägige Kommentar-Literatur. Das sei allen ans Herz gelegt, die über Strafverfahren bloggen. Danke für den Hinweis, Kollege Pohlen.
  • Der Anwalt und sein Honorar:Das ist das Thema des Kollegen Nikolaus Lutje. Und seinem bei Luchterhand schon 2005 erschienenen Klassiker "Vergütungsvereinbarung für Einsteiger" (den ich nur jedem ans Herz legen kann) lässt er nun aktuell ein ebook folgen: "Lassen Sie uns über das Honorar sprechen". Wie sag ich's dem Mandanten - ein Leitfaden für das Vergütungsgespräch.. Lässt sich hier herunterladen.
  • Aus für die "Gewerbeauskunft-Zentrale"? : Wie die Kollegen Beckmann und Norda berichten, hatte das OLG Düsseldorf vor einiger Zeit die Vorgehensweise dieser Abkassierer für wettbewerbswidrig erklärt. Nun ist die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil vom BGH zurückgewiesen worden, und das Ergebnis steht damit fest. Außerdem hat der Kollege Ferner nun eine erste Klage auf Rückzahlung bereits (zu Unrecht) gezahlter Beträge eingereicht. Bin gespannt, wie das ausgeht. 
  • Filesharing-Fälle:  Eine wichtige Information zur Beweislage liefert der Kollege Thomas Stadler auf Internet-Law: Offenbar ist es technisch relativ einfach, sich in einem Mehrfamilienhaus mit einem zentralen Telekom-Übergabepunkt auf den Anschluss des Nachbarn aufzuschalten, um auf diesem Wege filesharing zu betreiben. Eine Tatsache die in bestimmten Fällen den Anscheinsbeweis zu Lasten des Anschlussinhabers möglicherweise erschüttern kann. 
  • Passwörter im Internet: Fast alle agieren wir hier grob fahrlässig. Und auch die von uns, die derzeit noch auf der sicheren Seite sind, müssen nachrüsten. Passwörter können nämlich mit passenden Programmen und entsprechender Rechenleistung binnen Stunden geknackt werden. Und das wird - wenn die Entwicklung so weiter geht, schon Ende 2013 auch für Passwörter gelten, die derzeit noch als sicher gelten. Näheres dazu finden Sie beim Datenschutzbeauftragten - und Tipps, was man zur eigenen Sicherheit tun kann..
  • Die Füllmenge von Tintenpatronen für Drucker muss auf der Verpackung nicht angegeben werden, und dabei bleibts auch leider vorerst. Die Verbraucherzentrale Baden Württembarg hatte zwar gegen die mangelnde Auszeichnung der Ware geklagt, ist jedoch jetzt vor dem VG Stuttgart durchgefallen. Näheres dazu auf Udo Vetters LawBlog.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

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