Freitag, 15. Februar 2013

Flughafenstreik - Diese Rechte haben die Passagiere:


Streik ist höhere Gewalt? Nicht immer. Es gibt durchaus Rechte die sich auch im Streikfall wahrnehmen lassen. Rücktritt vom Beförderungsvertrag; Umbuchung auf einen anderen Veranstalter, Bahn oder Bus; Übernahme von Hotelkosten "Gestrandeter" etc. etc. Die Details finden Sie heute auf sueddeutsche.de.

(C) Foto: netz-foto.de  / pixelio.de

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