Der Pilot konnte es nicht fassen. Er war mit seinem Rettungshubschrauber nahe beim Geschehen gelandet, um Erste Hilfe zu leisten, und wurde von einem übereifrigen Bürger angezeigt - weil er den Hubschrauber im Parkverbot abgestellt hatte!!!??
Dienstag, 6. Dezember 2011
Paul Coelho - Die drei Symptome des Todes unserer Träume
Das hier hat Paul Coelho heute auf facebook gepostet, und es ist es wert, auch an anderer Stelle - an möglichst vielen Stellen, also auch hier - festgehalten zu werden. Das Orginal finden Sie hier auf Paul Coelhos Blog.
Das erste Symptom, an dem wir merken, dass wir unsere Träume abtöten, ist Zeitmangel. Die am stärksten beschäftigten Leute, die ich in meinem Leben gekannt habe, haben immer Zeit genug, alles zu tun. Diejenigen, die nichts tun, sind immer müde und selbst bei der wenigen Arbeit unachtsam, die sie tun müssen. Sie beschweren sich ständig, dass der Tag zu kurz ist. Die Wahrheit ist, sie haben Angst, den guten Kampf zu kämpfen.
Das zweite Symptom des Todes unserer Träume liegt in unseren Gewissheiten. Weil wir das Leben nicht als ein großes Abenteuer sehen wollen, fangen wir an, uns selbst als klug, fair und korrekt einzuschätzen und fragen nicht mehr nach dem Leben. Wir schauen über die Mauern unserer täglichen Existenz, und wir hören den Klang der brechenden Lanzen, wir riechen den Staub und den Schweiß, und wir sehen die großen Niederlagen und das Feuer in den Augen der Krieger. Aber wir sehen nie das Vergnügen, die immense Freude in dien Herzen derer, die in die Schlacht eingreifen. Für sie ist weder Sieg noch Niederlage wichtig. Wichtig ist nur, dass sie den guten Kampf kämpfen.
Das dritte Symptom schließlich des Todes unserer Träume ist der Frieden. Das Leben wird zu einem Sonntagnachmittag, wir bitten um nichts Großartiges, und wir hören auf, mehr zu fordern, als wir zu geben bereit sind. In diesem Zustand schätzen wir uns als reif ein, wir legen die Fantasien unserer Jugend beiseite, und wir suchen den persönlichen und beruflichen Erfolg. Wir sind überrascht, wenn Leute unseren Alters sagen, dass sie immer noch dieses oder jenes vom Leben wollen. Aber wirklich, tief in unseren Herzen wissen wir, was passiert ist, dass wir auf den Kampf für unsere Träume verzichtet haben - wir haben es abgelehnt, den guten Kampf zu kämpfen.
Wenn wir auf unsere Träume verzichten um Frieden zu finden, gehen wir durch eine kurze Periode der Ruhe. Doch die toten Träume beginnen in uns zu faulen und unser ganzes Sein zu infizieren.
Wir werden grausam zu den Menschen um uns herum, und dann fangen wir an, diese Grausamkeit gegen uns selbst zu richten. Krankheiten und Psychosen treten auf. Was wir zu meiden versuchten, in dem wir das Gefecht mieden, nämlich Enttäuschung und Niederlage, kommt nun wegen unserer Feigheit über uns.
Und eines Tages machen uns die toten, verdorbenen Träume den Atem schwer, und wir suchen selbst den Tod. Es ist der Tod, der uns befreit von unseren Gewissheiten, von unserer Arbeit, und von diesem schrecklichen Frieden unseres Sonntagnachmittags.
Worte des Petrus, meines Führers während der Pilgerfahrt nach Santiago de Compostela
Sorry für die amateurhafte Übersetzung
Die drei Symptome, an denen wir erkennen können, das unsere Träume sterben.
Das erste Symptom, an dem wir merken, dass wir unsere Träume abtöten, ist Zeitmangel. Die am stärksten beschäftigten Leute, die ich in meinem Leben gekannt habe, haben immer Zeit genug, alles zu tun. Diejenigen, die nichts tun, sind immer müde und selbst bei der wenigen Arbeit unachtsam, die sie tun müssen. Sie beschweren sich ständig, dass der Tag zu kurz ist. Die Wahrheit ist, sie haben Angst, den guten Kampf zu kämpfen.
Das zweite Symptom des Todes unserer Träume liegt in unseren Gewissheiten. Weil wir das Leben nicht als ein großes Abenteuer sehen wollen, fangen wir an, uns selbst als klug, fair und korrekt einzuschätzen und fragen nicht mehr nach dem Leben. Wir schauen über die Mauern unserer täglichen Existenz, und wir hören den Klang der brechenden Lanzen, wir riechen den Staub und den Schweiß, und wir sehen die großen Niederlagen und das Feuer in den Augen der Krieger. Aber wir sehen nie das Vergnügen, die immense Freude in dien Herzen derer, die in die Schlacht eingreifen. Für sie ist weder Sieg noch Niederlage wichtig. Wichtig ist nur, dass sie den guten Kampf kämpfen.
Das dritte Symptom schließlich des Todes unserer Träume ist der Frieden. Das Leben wird zu einem Sonntagnachmittag, wir bitten um nichts Großartiges, und wir hören auf, mehr zu fordern, als wir zu geben bereit sind. In diesem Zustand schätzen wir uns als reif ein, wir legen die Fantasien unserer Jugend beiseite, und wir suchen den persönlichen und beruflichen Erfolg. Wir sind überrascht, wenn Leute unseren Alters sagen, dass sie immer noch dieses oder jenes vom Leben wollen. Aber wirklich, tief in unseren Herzen wissen wir, was passiert ist, dass wir auf den Kampf für unsere Träume verzichtet haben - wir haben es abgelehnt, den guten Kampf zu kämpfen.
Wenn wir auf unsere Träume verzichten um Frieden zu finden, gehen wir durch eine kurze Periode der Ruhe. Doch die toten Träume beginnen in uns zu faulen und unser ganzes Sein zu infizieren.
Wir werden grausam zu den Menschen um uns herum, und dann fangen wir an, diese Grausamkeit gegen uns selbst zu richten. Krankheiten und Psychosen treten auf. Was wir zu meiden versuchten, in dem wir das Gefecht mieden, nämlich Enttäuschung und Niederlage, kommt nun wegen unserer Feigheit über uns.
Und eines Tages machen uns die toten, verdorbenen Träume den Atem schwer, und wir suchen selbst den Tod. Es ist der Tod, der uns befreit von unseren Gewissheiten, von unserer Arbeit, und von diesem schrecklichen Frieden unseres Sonntagnachmittags.
Worte des Petrus, meines Führers während der Pilgerfahrt nach Santiago de Compostela
Sorry für die amateurhafte Übersetzung
Montag, 5. Dezember 2011
Wegen Wechsel des Telefon-Anbieters: Polizei-Notruf für 2 Wochen nicht erreichbar.
Die Berliner Polizei muss sparen. Erst neulich wurde bekannt, dass ein Teil der Routine-Einsätze nicht mehr gefahren werden kann, weil das Geld für das Benzin der Einsatzfahrzeuge nicht mehr ausreicht. Um die Kosten zu reduzieren, entschloss sich die Berliner Polizei daher, bei den Telefonkosten einzusparen und wechselte deshalb vom teuren Anbieter Telekom zu 1 + 1.
Mittwoch, 30. November 2011
Schuhbeck ./. Schuhbeck - die Klage des Meisterkochs
Klingt wie ein Scheidungsverfahren, ist es aber nicht.
Alfons Schuhbeck klagt gegen Sebastian Schuhbeck, seines Zeichens Traunsteiner Religionslehrer und "Bayerischer Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht". Und als solcher betreibt Sebastian S. die Homepage mit der Adresse www. schuhbeck.com. Und dagegen hat Alfons S. etwas.
Samstag, 19. November 2011
Jetzt ist es amtlich: Mieter dürfen Piratenflagge ins Kinderzimmer-Fenster hängen!
LG Chemnitz: Freibeuter-Fahne verunstaltet die Fassade nicht und schreckt auch keine Mietinteressenten ab.
Wie so viele andere Kinder wollte Kevin (oder war es Elvis?) aus Chemnitz nicht mehr länger Kevin (oder Elvis) sein, sondern Jack: Jack Sparrow - Captain Jack Sparrow! Und deshalb hängte er zum Zeichen seiner neuen Identität die Fahne der Freibeuter ins Fenster seines Kinderzimmers, auf dass alle Nachbarn es wissen sollten: Mit Kevin Sparrow ist nicht zu spaßen! (Es muss Kevin gewesen sein - Elvis Sparrow ist kaum auszusprechen!)
Und tatsächlich: Der Vermieter von Kevins Mutter fand das auch gar nicht spaßig. Er verlangte, die Flagge umgehend zu beseitigen. Sie verschandele das ganze Haus, in dem noch Wohnungen frei waren und in die nun angeblich keiner mehr einziehen wolle: Wer will schon mit mit Piraten unter einem Dach leben?! Sie rauben (einem den Nerv), morden (einem den Nachmittagsschlaf) und trinken (eine Fanta nach der anderen) - kurzum: Sie sind eine Zumutung für jeden gesetzestreuen Bürger.
Aber Kevin wäre nicht Captain Jack Sparrow, wenn er so einfach aufgegeben hätte! Und auch seine Mutter sah nicht ein, warum man die Fahne der Freiheit einfach einrollen sollte. Zumal sie vermutete, mit der spassbremsenden Forderung des Vermieters vor allem deshalb konfrontiert zu sein, weil sie diesem kurz zuvor eine umfangreiche Liste mit Mängeln an der Wohnung hatte zukommen lassen. Die Sachsen waren (und sind) von jeher ein eigensinniges, um nicht zu sagen: aufsässiges Volk.
Der Vermieter zerrte die Piratenmutter vor Gericht und forderte Schadensersatz und die Entfernung des Symbols der Freiheit. Der Amtsrichter gab ihm sogar Recht. Allerdings griff in zweiter Instanz das Landgericht Chemnitz ein und brach eine Lanze für Captain Kevin:
Wenn erkennbar sei, dass es sich um eine Kinder-Piraten-Flagge handele, sei der Schreck für die Erwachsenen, die ihrer gewahr werden, nicht so groß, dass sie entfernt werden müsse. Ohnehin würde in anderer Umgebung eine Freibeuterfahne nicht groß auffallen: In Hamburg auf St. Pauli zum Beispiel...
Allerdings hielt das Gericht auch fest, dass es sich vorbehalte, bei weiteren Beflaggungs-Fällen unter Umständen anders zu entscheiden: Die generelle Verwendung von Totenkopf-Flaggen wollte es nicht genehmigen, außerdem sei sicher anders zu entscheiden, wenn alle Fenster einer Wohnung piratenbeflaggt würden...
...womit auch diese, für uns alle eminent wichtige Frage des täglichen Lebens verbindlich entschieden wäre: Nieder mit den Knechten des Empires!
Quelle: Spiegel-Online, der den ganzen Prozess mit ebenso ausführlicher wie wohlwollender Berichterstattung begleitete. Kein Wunder: Sitzt doch die Redaktion des Spiegel in Hamburg, diesem Piraten-Nest...
(C) Foto Flagge: Tina Gössl auf www.pixelio.de
Wie so viele andere Kinder wollte Kevin (oder war es Elvis?) aus Chemnitz nicht mehr länger Kevin (oder Elvis) sein, sondern Jack: Jack Sparrow - Captain Jack Sparrow! Und deshalb hängte er zum Zeichen seiner neuen Identität die Fahne der Freibeuter ins Fenster seines Kinderzimmers, auf dass alle Nachbarn es wissen sollten: Mit Kevin Sparrow ist nicht zu spaßen! (Es muss Kevin gewesen sein - Elvis Sparrow ist kaum auszusprechen!)
Und tatsächlich: Der Vermieter von Kevins Mutter fand das auch gar nicht spaßig. Er verlangte, die Flagge umgehend zu beseitigen. Sie verschandele das ganze Haus, in dem noch Wohnungen frei waren und in die nun angeblich keiner mehr einziehen wolle: Wer will schon mit mit Piraten unter einem Dach leben?! Sie rauben (einem den Nerv), morden (einem den Nachmittagsschlaf) und trinken (eine Fanta nach der anderen) - kurzum: Sie sind eine Zumutung für jeden gesetzestreuen Bürger.
Aber Kevin wäre nicht Captain Jack Sparrow, wenn er so einfach aufgegeben hätte! Und auch seine Mutter sah nicht ein, warum man die Fahne der Freiheit einfach einrollen sollte. Zumal sie vermutete, mit der spassbremsenden Forderung des Vermieters vor allem deshalb konfrontiert zu sein, weil sie diesem kurz zuvor eine umfangreiche Liste mit Mängeln an der Wohnung hatte zukommen lassen. Die Sachsen waren (und sind) von jeher ein eigensinniges, um nicht zu sagen: aufsässiges Volk.
Der Vermieter zerrte die Piratenmutter vor Gericht und forderte Schadensersatz und die Entfernung des Symbols der Freiheit. Der Amtsrichter gab ihm sogar Recht. Allerdings griff in zweiter Instanz das Landgericht Chemnitz ein und brach eine Lanze für Captain Kevin:
Wenn erkennbar sei, dass es sich um eine Kinder-Piraten-Flagge handele, sei der Schreck für die Erwachsenen, die ihrer gewahr werden, nicht so groß, dass sie entfernt werden müsse. Ohnehin würde in anderer Umgebung eine Freibeuterfahne nicht groß auffallen: In Hamburg auf St. Pauli zum Beispiel...
Allerdings hielt das Gericht auch fest, dass es sich vorbehalte, bei weiteren Beflaggungs-Fällen unter Umständen anders zu entscheiden: Die generelle Verwendung von Totenkopf-Flaggen wollte es nicht genehmigen, außerdem sei sicher anders zu entscheiden, wenn alle Fenster einer Wohnung piratenbeflaggt würden...
...womit auch diese, für uns alle eminent wichtige Frage des täglichen Lebens verbindlich entschieden wäre: Nieder mit den Knechten des Empires!
(C) Foto Flagge: Tina Gössl auf www.pixelio.de
IKEA und Facebook: "Schraubst Du noch, oder wohnst Du schon?"
Kundenbefragung von IKEA auf Facebook - mit einer überraschenden Antwort.
Glücklich die Gemeinde, die neuer Standort einer IKEA-Filiale werden darf: Es gibt jede Menge Gewerbesteuer in die Kasse und damit goldene Zeiten für Politiker, die sich mit Schwimmbädern, Gemeindezentren und dergleichen mehr gern ihr eigenes Denkmal setzen.
So auch in Valladolid/Spanien, wo IKEA kürzlich eine neue Filiale eröffnete. Die darob hocherfreute Gemeinde räumte dem Bastelmöbel-Konzern das Recht ein, die Straße die zur Filiale führt, nach eigenem Gusto zu benennen. Und IKEA? Hielt es für eine gute Idee, via Facebook seine dortigen "Freunde" zu befragen, welchen Namen sie denn für den besten halten würden. Mit dem Versprechen, sich an die Namensauswahl von Volkes Stimme auch wirklich zu halten.
Das Ergebnis: Die Facebook-Freunde stimmten überwiegend für "Mir-fehlt-eine-Schraube-Straße". Und damit muss IKEA nun leben.
Einerseits: So einen Straßennamen wird sich sicher jeder merken können. Andererseits: Wie macht sich DAS denn auf dem Briefkopf der Filiale...?
(C) Foto: Stephanie Hofstätter auf www.pixelio.de
Quelle: www.tagesschau.de
Freitag, 4. November 2011
Keine Probleme mit dem Alkohol - bloss ohne...
Fahrrad in Blau |
Als nämlich das Amtsgericht Seesen gegen den Mann wegen Alkohols am Fahrradlenker (auch das kann bestraft werden!) verhandeln wollte, erschien der Angeklagte zwar, konnte sich aber kaum an der Anklagebank festhalten. Schon anch wenigen Minuten roch es im Gerichtssal wie in einer Brauerei. Neue Blutprobe - Ergebnis: 3,6 Promille. Wow - kurz vor der Vergiftung!
Der Richter vertagte die Verhandlung, und beim nächsten Mal erschien der Angeklagte vergleichsweise nüchten - nur 0,3 Promille. Respekt! Aber: So wenig Alkohol im Blut war auch wieder schlecht verträglich für den Mann. Er zitterte wie Espenlaub und hatte sich nur schwer unter Kontrolle.
Trotzdem führte der Richter die Verhandlung durch und verurteilte den Mann zu einem Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Alkoholtherapie - oder besser gesagt: Zu einer Anti-Alkohol-Therapie... Was angesichts des Berufs des Mannes vielleicht gar keine schlechte Idee war. Der war nämlich Dachdecker...
(C) Foto: Tobias Kunze auf www.pixelio.de
"Ich wünsche Ihnen ein beschissenes Wochenende..."???
Die Woche war nicht gut gelaufen, und der Arbeitnehmer und der Chef hatten sich dick in der Wolle gehabt. Freitag nachmittag ließ der Angestellte beim Abschied seinen ganzen Frust raus und wünschte dem Chef "...ein beschissenes Wochenende".
Der zögerte nicht lange und mahnte den Arbeitnehmer ab. Dieser wiederum klagte und wollte die Abmahnung aus der Personalakte entfernt haben - und kam damit nicht durch.
Das LAG Mainz stellte sich auf den Standpunkt, jeder Mitarbeiter müsse gegenüber seinen Arbeitskollegen und insbesondere auch seinen Vorgesetzten ein gewisses Maß an Respekt aufbringen.Dabei sei unerheblich, ob und inwieweit sich der Kläger in einer angespannten Situation befunden hat. Daher sei der Kläger zu derartigen Äußerungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berechtigt gewesen und habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, führte das LAG aus (Urt. v. 23.08.2011, Az. 3 Sa 150/11).
Man könne zwar verlangen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werde. Diese hier sei aber zu Recht erteilt worden und könne daher in der Akte stehen bleiben.
Fazit: Wünschen kann man's ja - aber sagen sollte man's nicht...
(C) Foto hamfel auf www.pixelio.de
Der zögerte nicht lange und mahnte den Arbeitnehmer ab. Dieser wiederum klagte und wollte die Abmahnung aus der Personalakte entfernt haben - und kam damit nicht durch.
Das LAG Mainz stellte sich auf den Standpunkt, jeder Mitarbeiter müsse gegenüber seinen Arbeitskollegen und insbesondere auch seinen Vorgesetzten ein gewisses Maß an Respekt aufbringen.Dabei sei unerheblich, ob und inwieweit sich der Kläger in einer angespannten Situation befunden hat. Daher sei der Kläger zu derartigen Äußerungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berechtigt gewesen und habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, führte das LAG aus (Urt. v. 23.08.2011, Az. 3 Sa 150/11).
Man könne zwar verlangen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werde. Diese hier sei aber zu Recht erteilt worden und könne daher in der Akte stehen bleiben.
Fazit: Wünschen kann man's ja - aber sagen sollte man's nicht...
(C) Foto hamfel auf www.pixelio.de
Wenn Du bei der Caritas arbeitest, dann mach besser keine Witze über den Papst...
...andernfalls kannst Du nämlich fristlos rausfliegen! Das hat jedenfalls das LSG Baden-Württemberg so entschieden. Ein bei der Caritas tätiger Krankenpfleger hatte sich anonym im Internet satirisch über den Stellvertreter Gottes auf Erden mokiert, wobei die Qualität der Satire offensichtlich nicht die beste war. Irgendwann kam seine Autorenschaft ans Tageslicht - und die Caritas warf ihn fristlos raus.
Das fand das LSG Baden-Württember in Ordnung: Jeder Mitarbeiter eines kirchennahen Arbeitgebers habe sich auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des kirchlichen Arbeitgebers entstehe, heißt es im Urteil. Mit "polemischen und auf niedrigem Niveau angesiedelten Äußerungen" gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalität nachhaltig verletzt.
Das Sozialgericht Konstanz war übrigens in erster Instanz anderer Meinung (Az. L 12 AL 2879/09).
Es bleibt also dabei: Wer im kirchennahen Bereich arbeitet, sollte nicht darauf vertrauen, dass an seinem Arbeitsplatz die Grundrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit gelten...
(C) Foto Oliver Weber auf www.pixelio.de
Das fand das LSG Baden-Württember in Ordnung: Jeder Mitarbeiter eines kirchennahen Arbeitgebers habe sich auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des kirchlichen Arbeitgebers entstehe, heißt es im Urteil. Mit "polemischen und auf niedrigem Niveau angesiedelten Äußerungen" gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalität nachhaltig verletzt.
Das Sozialgericht Konstanz war übrigens in erster Instanz anderer Meinung (Az. L 12 AL 2879/09).
Es bleibt also dabei: Wer im kirchennahen Bereich arbeitet, sollte nicht darauf vertrauen, dass an seinem Arbeitsplatz die Grundrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit gelten...
(C) Foto Oliver Weber auf www.pixelio.de
Legendäres Bernsteinzimmer wieder entdeckt - im Keller der HypoRealEstate!
Die geheimen Reservern der HRE |
Donnerstag, 25. August 2011
Besserer Schutz vor Kosten- und Abo-Fallen im Internet
Die
Bundesregierung wird aktiv in Sachen Verbraucherschutz im Internet. Um
den Bürger besser for Kosten- und Abo-Fallen zu schützen, soll das BGB
geändert werden.
Mittwoch, 24. August 2011
Filesharing - auch Unschuldige werde abgemahnt
Jedem Künstler, der nachdenkt, geht das Filesharing, wie es heute praktiziert wird, gegen den Strich. Es macht es schwierig, wenn nicht unmöglich, mit schreibender, darstellender oder musikalischer Kunst noch seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn man nicht gerade eine große Nummer ist. Alles, was online steht, wird bedenkenlos geklaut, und dem Künstler bleibt, wenns hoch kommt ein warmer Händedruck via Facebook: "Gefällt mir". Na toll!
Also ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn filesharing durch Abmahnungen eingedämmt wird. Allerdings hört der Spaß auf, wo aus gezielten Abmahnungen eine Abmahnindustrie wird, wenn - trotz rückläufiger Zahl der downloads - die Häufigkeit der Abmahnungen immer noch zunimmt und wenn nun immer häufiger immer mehr Unschuldige mit Abmahnungen überzogen werden, gegen die sie sich nur schlecht wehren können.
Beck Aktuell gibt einen Überblick über die Lage. Der Tipp: Jeder Abgemahnte sollte sich anwaltschaftlich beraten lassen. Vor allem im Abmahn-Geschäft gilt die alte Regel: Was man beim Anwalt spart, zahlt man später bei Gericht doppelt.
(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de
Also ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn filesharing durch Abmahnungen eingedämmt wird. Allerdings hört der Spaß auf, wo aus gezielten Abmahnungen eine Abmahnindustrie wird, wenn - trotz rückläufiger Zahl der downloads - die Häufigkeit der Abmahnungen immer noch zunimmt und wenn nun immer häufiger immer mehr Unschuldige mit Abmahnungen überzogen werden, gegen die sie sich nur schlecht wehren können.
Beck Aktuell gibt einen Überblick über die Lage. Der Tipp: Jeder Abgemahnte sollte sich anwaltschaftlich beraten lassen. Vor allem im Abmahn-Geschäft gilt die alte Regel: Was man beim Anwalt spart, zahlt man später bei Gericht doppelt.
(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de
Dienstag, 23. August 2011
Hitzefrei für Arbeitnehmer - Ab 30° muss der Chef handeln
Hitzefrei gibt's eigentlich nur für Schüler. Aber auch Arbeitnehmer haben bei den derzeit herrschenden Temperaturen unter Umständen Anspruch auf Arbeitserleichterungen. Eigentlich sollen Arbeiträume nicht wärmer als 26° warm sein. Werden die 30° überschritten, muss der Chef konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit erträglich zu gestalten, z.B. die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden oder die Abendstunden verlagern und über Tags freigeben.
Bei 35° Grad in den Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert die Süddeutsche Zeitung heute.
(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de
Bei 35° Grad in den Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert die Süddeutsche Zeitung heute.
(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de
Samstag, 20. August 2011
Krawattenzwang vor Gericht? - Münchener Richter wirft Anwalt wegen fehlendem Schlips aus dem Sitzungssaal
2006 war es der Kollege Pinkerneil, der sich den Zorn des Münchener Landgerichts zuzog. Er war an einem brütend heißen Sommertag ohne Krawatte zu einer Hauptverhandlung in Strafsachen erschienen. Und 2011 nahm selbiges Landgericht wieder Anstoß an einem schlipslosen Kollegen. Diesmal geriet der erfahrene Strafverteidiger und verehrte Kollege Peter G. Wolf ins Visier der förmelnden Strafrichter. Als er auch auf Aufforderung keinen Selbstbinder anlegen wollte, vertagte der VorsRiLG Ottmann einfach die Hauptverhandlung mit der Aufforderung, beim nächsten Termin korrekt gekleidet zu erscheinen. Es gehe nicht an, im Hemd ohne Krawatte vor Gericht zu erscheinen.
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...
Quelle: Münchener Merkur
(C) Foto: Ralph-Thomas Kühnle auf www.pixelio.de
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...
Quelle: Münchener Merkur
(C) Foto: Ralph-Thomas Kühnle auf www.pixelio.de
Freitag, 19. August 2011
Das BlaBlaMeter - Testen Sie, wieviel Bullshit ein Text enthält
Endlich mal ein brauchbares und sinnvolles App im Net: Das BlaBlaMeter:
So siehts aus:
So funktionierts: Einfach den zu checkenden Text hier eingeben ( copy and paste) und wenige Sekunden später teilt Ihnen die Seite den "Bullshit-Index" mit.
Anwälte: Vorsicht! Kollegen sind empfindlich. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegnerische Schriftsätze durchzuchecken, aber kommunizieren sollten Sie das Ergebnis nicht, das könnte nämlich gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen, vgl. z.B. diese aktuelle Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln:
So siehts aus:
So funktionierts: Einfach den zu checkenden Text hier eingeben ( copy and paste) und wenige Sekunden später teilt Ihnen die Seite den "Bullshit-Index" mit.
Anwälte: Vorsicht! Kollegen sind empfindlich. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegnerische Schriftsätze durchzuchecken, aber kommunizieren sollten Sie das Ergebnis nicht, das könnte nämlich gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen, vgl. z.B. diese aktuelle Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln:
Schreibt ein Rechtsanwalt auf dem Schriftsatz eines gegnerischenFundstelle: BRAK-Mitteilungen 2011, S. 213 ( im pdf die Seite 51).
Kollegen handschriftlich die Bemerkung „Haben Sie eigentlich
einen Knall?“ und übersendet das auf diese Weise gekennzeichnete
Schreiben an den Kollegen zurück, verstößt er gegen das Sachlichkeitsgebot gem. § 43a Abs. 3 BRAO.
AnwG Köln, Beschl. v. 24.3.2011 – 10 EV 2/11
McDonalds-Jingle nicht geklaut - Keine Tantiemen für "Ich liebe es"
Obwohl ihn schon keiner mehr hören kann, mußte sich das OLG München mit diesem McDonalds Werbejingle befassen:
Keine prägende Melodie im McDonalds-Jingle also. Dafür prägt McDonalds an anderer Stelle: Mit seinem Ernährungsmodell, wie man diesem Spot entnehmen kann - unbedingt die 20 sec. bis zum Ende schauen ;-)
Wer reinhört, kann nur mit Mühe ein Melodie ausmachen: Dominante - Septime - Oktave - Sprechgesang. Fast als Melodie nicht erkennbar und bei weitem nicht mit der Signalwirkung versehen wie z.B. der Telekom-Jingle (Prim-prim-prim-terz-prim). Und deshalb kam das OLG auch konsquenter Weise zu dem Ergebnis, das für so was auch keine Tantiemen zu zahlen seien.
Der Kläger, der behauptete, die melodische Kurzphrase komponiert und durch McDonalds bestohlen worden zu sein, hatte zum Nachweis eine CD mit seinem musikalischen Schaffen vorgelegt. Das OLG hatte reingehört und festgestellt, die Melodie könne der vom Kläger vorgelegten CD „nur schwer entnommen werden.“( Az. 6 U 4362/!0) - was nicht weiter verwundert, da schon im Jingle die Melodie nur schwer erkennbar ist.Donnerstag, 18. August 2011
Irreführende Werbung für Internet-Handyflats - einstweilige Verfügung gegen Telekom, Vodaphone u.a.
Die Sprüche, mit denen für Internet-Handyflats geworben wird, sind vollmundig: «Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen», heißt es z.B. bei 1&1. Und es stimmt nur teilweise. Denn wenn man ein gewisses monatliches Datenvolumen - zwischen 200 und 500 MB - überschreitet, drehen die Betreiber den Hahn zu. Weiteres Surfen ist dann nur noch auf GPRS-Niveau mit maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download möglich - was einer Leistungsverringerung um 99,1 % gleichkommt.
Mittwoch, 17. August 2011
Duell der Highheels: Yves Saint Laurent kopiert Louboutin - und darf das!
Wann immer es während der letzten Jahre auf den Catwalks der Welt unter den Highheels rot aufblitzte: Jede modebewußte Frau erkannte sofort: Das sind Schuhe von Christian Louboutin, dem einzigen, der Damenschuhe mit roten Sohlen anbot - Qualität ebenso hervorragend, wie der Preis. Und da die roten Sohlen eben die Besonderheit dieser Schuhe darstellten, ließ Louboutin sie sich als Marke ins US-Register eintragen, um die Idee zu schützen. Das schreckte jedoch Ives Saint Laurent nicht davon ab, in letzter Zeit ebenfalls Highheels mit roten Sohlen auf den Markt zu werfen. Louboutin sah seine Alleinstellung in Gefahr und beantragte vor einem New Yorker Richter eine einstweilige Verfügung, die dieser jedoch ablehnte.
Dienstag, 16. August 2011
Congstar-"Andy" darf weiter aussehen wie Germanys-Next-Topmodel-Juror Boris Entrup
Boris Entrup war die Rettung für jede rundgemachte Kandidatin: Wenn Heidi mal wieder zickte, Peyman seinen Sarkasmus abliess und Bruce über mangelnde High-Heel-Balance räsonnierte, war Boris der, der die Tränen trocknete und die Tränenspuren unverzüglich mit Maybelline Jade wieder kaschierte. Boris war der Traum einer sanft-starken Schulter für alle schwachen Mädels und dabei schmusig-fluffig-nett, kurz: der Prototyp des idealen Schwiegersohns. Kein Wunder, dass man mit ihm Werbung machen will. Und manche machen das, ohne ihn dafür zu bezahlen. Und gegen die konnte er sich bislang trotz Einschaltung der Gerichte nicht wirklich wehren.
Sich mit Stil die Kante geben - AC/DC verkaufen jetzt ihren eigenen Wein.
Zwar starb Ex - Leadsänger Ron Scott vor 30 Jahren an einer Alkoholvergiftung, aber das hält die Jungs von AC/DC nicht davon ab, jetzt ihre eigene Rebsorten-Reihe auf den Markt zu werfen - benannt nach ihren bekanntesten Hits. Ein Gläschen "Hells Bells Sauvignon Blanc" beim Abrocken gefällig oder gar ein Fläschchen "You Shook Me All Night Long Moscato"? Und für die, die sich richtig abschießen wollen: "Highway to Hell Cabernet Sauvignon".
Und in Zukunft müssen auf AC/DC-Konzerten die Veranstalter nicht mehr das Bier kühlen, sondern den Roten dekantieren? Also ich weiss ja nich...
Quelle: Spiegel-Online
(C) Foto: Friedrich Hillenbrand auf www.pixelio.de
Und in Zukunft müssen auf AC/DC-Konzerten die Veranstalter nicht mehr das Bier kühlen, sondern den Roten dekantieren? Also ich weiss ja nich...
Quelle: Spiegel-Online
(C) Foto: Friedrich Hillenbrand auf www.pixelio.de
Sonntag, 14. August 2011
Im Fernsehquiz gewonnen - Geld gleich wieder weg.
Sie war auf Hartz IV. Und sie bewarb sich "nur mal so" für eine Rateshow im Fernsehen... und wurde tatsächlich genommen! Und räumte 20.000 Euro ab: Wahnsinn!! Was für eine Freude. Und dann haute sie das Geld nicht etwa auf den Kopf, sondern zahlte Schulden damit und schaffte notwendige Sachen an.
Aaaaber - dann kam das dicke Ende nach: Die Behörde strich ihr die Unterstützung - und bekam vor Gericht Recht damit.
Aaaaber - dann kam das dicke Ende nach: Die Behörde strich ihr die Unterstützung - und bekam vor Gericht Recht damit.
Mittwoch, 10. August 2011
Deutsches Gericht untersagt OSGAR-Verleihung 2012
Der "Oscar" |
Montag, 8. August 2011
Dr. phil. - PhDr. - doctor filozofie - oder was...??
Doktortitel sind uns wichtig. So wichtig, dass manche es bei ihrem Erwerb nicht gar so genau nehmen. Und - schwupp!! - ist man Verteidigungsminister gewesen.
Manche besorgen sich einfach einen im Ausland. Dort reichen gelegentlich ein paar Scheinchen - manchmal sogar nur solche, deren Erwerb nicht an den Besuch eines Proseminars gebunden, sondern die einfach so im Umlauf sind. Und so kommen wir in Kontakt mit dem slowakischen "doctor filozofie"
Manche besorgen sich einfach einen im Ausland. Dort reichen gelegentlich ein paar Scheinchen - manchmal sogar nur solche, deren Erwerb nicht an den Besuch eines Proseminars gebunden, sondern die einfach so im Umlauf sind. Und so kommen wir in Kontakt mit dem slowakischen "doctor filozofie"
Sonntag, 7. August 2011
OLG Köln: Kein Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger
Lotto-Einsätze gehören nicht mit zu den Grundbedürfnissen, die Bestandteil des Hartz-IV Satzes sind. Trotzdem steht des dem Hartz-IV Empfänger aber grundsätzlich frei, seine Stütze unter Verzicht auf irgendetwas Anderes aus dem ihm zugestandenen Regelbedarf auch fürs Lotto-Zocken auf den Kopf zu hauen. Nachvollziehbar ist das auch irgendwie: Wer länger auf Hartz IV ist, wird seine Chancen beim Lotto (1 : 143 Mio) vermutlich subjektiv höher einschätzen als seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Nun kam das LG Köln aber auf die Schnapsidee, Hartz-Vierern das Lottospielen zu untersagen.
Nun kam das LG Köln aber auf die Schnapsidee, Hartz-Vierern das Lottospielen zu untersagen.
Mittwoch, 3. August 2011
Kanzlei Kaßing - Stärkt die Abwehrkräfte! Senkt den Cholesterinspiegel! Fördert das Knochenwachstum!
Alsooo... öhmmm... nicht wirklich. Aber warum nicht einfach mal mit der Behauptung gesundheitsfördernder Wirkungen Reklame machen. Das denken sich vor allem viele Lebensmittelhersteller, die ihren Produkten wahre Wunderwirkungen andichten. Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll damit umgehend Schluss sein.
Dienstag, 2. August 2011
"Bild" mal wieder vom Presserat gerügt - Berichterstattung bei presserecht-aktuell.de
(C)Foto:BirgitH auf www.pixelio.de |
Der Presserat rügte das: Auf Presserecht-Aktuell.de finden Sie alles Nähere. Der Presserat monierte zu Recht, so lange keine Verurteilung erfolgt sei, gelte die Unschuldsvermutung. Bis dahin müsse auch die Identität eines Angeklagten geschützt werden.
Ausspioniert via Handy - geht schockierend einfach
Wer meint, er könne sich sicher sein, über sein Handy wenigstens einigermaßen privat kommunizieren zu können, der sollte sich mal das folgende Video anschauen:
Au weia! Mithören - SMS mitlesen - Standort ausfindig machen - Raumüberwachung - Alles auch für den etwas technisch interessierten Privatmann kein Problem. Die Alternative für den Anwalt sind allenfalls noch Smartphones mit spezieller Sicherheits-Software - was man sich überlegen sollte...
Danke an die Kanzlei Hoenig, Berlin für den Tipp. Der Blog der Kanzlei Hoenig ist ohnehin absolut lesenswert. Immer mal wieder reinschauen
Au weia! Mithören - SMS mitlesen - Standort ausfindig machen - Raumüberwachung - Alles auch für den etwas technisch interessierten Privatmann kein Problem. Die Alternative für den Anwalt sind allenfalls noch Smartphones mit spezieller Sicherheits-Software - was man sich überlegen sollte...
Danke an die Kanzlei Hoenig, Berlin für den Tipp. Der Blog der Kanzlei Hoenig ist ohnehin absolut lesenswert. Immer mal wieder reinschauen
Montag, 1. August 2011
Leutheusser-Schnarrenberger - Kein Internet-Pranger für Sextäter
(C) Foto: Sternschnuppe1 auf www.pixelio.de |
Es pressiert also. Und die Polizei macht noch mehr Druck; Sie möchte, dass die Frist nicht voll ausgeschöpft sondern der Gesetzgeber eher aktiv wird.
Donnerstag, 28. Juli 2011
Der Welthunger ist groß - der Hunger der Banken ist größer
Alle Fünf Sekunden verhungert ein Kind unter 10 Jahren 37.000
Menschen verhungern jeden Tag. Dabei könnte die Weltwirtschaft bei
gerechter Verteilung ohne Probleme das Doppelte der jetzigen
Erdbevölkerung ernähren, ohne dass irgendjemand Mangel leiden müsste.
Seit wir mit unseren Steuergeldern Banken retten, steht noch weniger Geld für die Hungernden der Welt zur Verfügung. Diesen Zusammenhang stellt der Schweizer Soziologe Jean Ziegler her, der eigentlich die Eröffnungsrede zu den diesjährigen Salzburger Festspielen halten sollte, wegen seiner unbequemen Haltung jedoch wieder ausgelanden wurde.
Seit wir mit unseren Steuergeldern Banken retten, steht noch weniger Geld für die Hungernden der Welt zur Verfügung. Diesen Zusammenhang stellt der Schweizer Soziologe Jean Ziegler her, der eigentlich die Eröffnungsrede zu den diesjährigen Salzburger Festspielen halten sollte, wegen seiner unbequemen Haltung jedoch wieder ausgelanden wurde.
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