Der hochgeschätzte Kollege RA Henning Graewe hat nun einen Weg gefunden, dem Unfug mindestens teilweise Einhalt zu gebieten. Er hat - in eigener Sache - vor dem Landgericht Lüneburg eine Entscheidung gegen die Post erwirkt, die nichts weniger sagt als:
Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers seien eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Wow! Siehe LG Lüneburg v. 04.11.2011, Az. 4 S 44/11, hier das Urteil im Volltext.
Alles, was man tun muss, um den Einwurf zu verhindern, erläutert das Gericht schon im Tenor der Entscheidung:
1. Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.Wunderbar! Und nun ist der Kollege hergegangen und hat unter Bezugnahme auf das in eigener Sache erstrittene Urteil auch im Namen anderer Briefkasteninhaber, die sich durch "Einkauf Aktuell" ebenfalls belästigt fühlten und die einen entsprechenden Hinweis auf dem Briefkasten hatten, die Post wiederum abgemahnt. Tatsächlich blieb der Post nichts anderes übrig, als sich zu unterwerfen.
2. Postwurfsendungen, die der Empfänger erkennbar nicht wünscht, stellen stets eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar.
3. Für die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens des Empfängers genügt eine entsprechende Mitteilung an das werbende Unternehmen, es besteht keine Pflicht zum Anbringen eines Aufklebers "Werbung - Nein danke" auf dem Briefkasten.
Für den Fall der Wiederholung sehen solche Unterwerfungserklärungen aber Vertragsstrafen vor - und manche Postboten halten sich einfach nicht an die Hinweise am Briefkasten und werfen alles Zeugs einfach ein - Hauptsache, sie sind es los! Und so kam es, dass bei einem Bremer Mandanten des Kollegen Graewe, dem gegenüber sich die Post zur Unterlassung des Einwurfs verpflichtet hatte, trotzdem wieder "Einkauf Aktuell" im Briefkasten landete. Und schwupp - war die Vertragsstrafe fällig. Letzte Woche hat die Post 2.000,00 € gezahlt. :-D
Quelle: lto, und zwar hier und hier.
(C) Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Wenn man das jetzt planmäßig anwendet ist es eine Lizenz zum Gelddrucken. Irgendwann wird ein Aushilfsbriefträger mal nicht aufpassen ...
AntwortenLöschenUnd was ist, wenns dem Herrn Graewe der Nachbar (oder ein sonstiger Unbekannter) in den Kasten stopft, weil der das Zeugs auch nicht haben will? Muss die Pest dann auch zahlen? Wie will man denn sowas beweisen?
AntwortenLöschenVielleicht können die Copyright-, Patent- und Abmahntrolle jetzt eine neue Beschäftigung finden?
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