Mittwoch, 12. Dezember 2012

Bundeskabinett beschließt Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters

Der "Punkte-Tacho" von Verkehrsminister Ramsauer hat die erste Hürde genommen. Das Bundeskabinett hat heute die Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei beschlossen. Delikte werden nach dem neuen Punkte-System nicht mehr mit einem bis sieben Punkten bewertet werden, sondern je nach Schwere nur noch mit ein, zwei oder drei Punkten. Der Führerschein wird dann bereits mit 8 Punkten eingezogen; bisher brauchte es dafür 18 Punkte.

Ramsauers "Punkte-Tacho" umfasst drei Stufen: Bei 4 oder 5 Punkten, der sog. "Gelbphase" wird der Verkehrsteilnehmer ermahnt und bekommt eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Ist die "Rot-Phase" also ein Stand von 6 oder 7 Punkten erreicht, wird er verwarnt und die Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar angeordnet. Bei Erreichen der "Schwarz-Phase", also 8 Punkten und mehr ist der Führerschein weg. Er kann frühestens nach sechs Monaten neu beantragt werden.

Eine kumulierte Verjährung wie bisher gibt es nicht mehr. Einzelne Verstöße verjähren jeder für sich. Allerdings verlängern sich die Fristen, und zwar bis zu elf Jahren. Einzelne Bußgelder werden angehoben, z.B. für das Telefonieren am Steuer am Steuer oder für das Einfahren in Umweltzonen ohne Plakette.
Punkte gibt es in Zukunft nur noch für Verstöße gegen die Verkehrssicherheit, d.h. z.B. nicht mehr für das Einfahren ohne Plakette in eine Umweltzone oder einen Verstoß gegen ein Sonntagsfahrverbot.

Vor 2014 wird das Ganze aber wohl nicht in Kraft treten. Zunächst müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat noch zustimmen. Und vor allem die Zustimmung der Länder gilt keinesfalls als sicher. Kritiker der Reform bemängeln, sie verbessere und vereinfache nichts - wozu das Ganze dann eigentlich?

Quelle: www.tagesschau,de

(C) Foto: Kurt-F.-Domnik / pixelio.de

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