"Wem gehört das Lied?" Das haben amerikanische Wissenschaftler 6 bis 8-jährige Kinder gefragt - und eindeutige Antworten erhalten.
Die Zeitschrift "Psychologie Heute" berichtet in Ihrer Dezember-Ausgabe 2012 von einer Studie der Yale-University: Die Forscher Alex Shaw und Kristina Olson erzählten Kindern eine kurze Geschichte: Tim dichtet ein Lied über den Regenbogen. Adam hört das Lied und erzählt nun anderen, es sei von ihm. Frage: Wem gehört das Lied? 17 von 20 befragten Kindern waren sich einig: Tim gehört es. Nun wurde die Geschichte abgeändert: Tim versucht, das Lied zu schreiben, aber ihm fällt nichts Gescheites ein. Adam bekommt das mit und macht sich selbst die Mühe: ER schreibt das Lied über den Regenbogen. Wem gehört es nun? Wiederum 17 von 20 Kindern waren sich einig: Adam ist der Eigentümer.
"Psychologie Heute" schließt daraus: Kinder übertragen damit das schon seit 1500 Jahren bekannte und schon im Talmud erwähnte "Prinzip des ersten Besitzes" auf die gestellte Urheberrechtsfrage. Rechtmäßiger Eigentümer ist immer der, der die Sache zuerst hat, der das Ergebnis zuerst erzielt hat, der den Nugget zuerst gefunden hat usw.
Und damit haben Kinder zum Urheberrecht dieselbe Einstellung wie unser Recht. Auf die Idee, massenweise MP3's für lau aus dem Netz zu ziehen, kommen sie erst nach weiterer Sozialisierung und ggf. unter entsprechendem Gruppendruck ("Du bist ja blöd, wenn Du nicht...").
Quelle: Psychologie heute 12/12, S. 16
(C) Marcus Stark/pixelio.de
Das ist ein kindgerechter Blick auf das Urheberrecht, der jedoch lediglich einen Blickwinkel hat: Wem gehört das Urheberrecht am jeweiligen Lied. Laut Fallkonstellation auch nur im Hinblick auf die Eigenschaft des Urhebers selbst (Tim gehört das Lied, also darf Adam nicht behaupten, das Lied wäre von ihm). Hier wurde also lediglich die durchaus bemerkenswerte Erkenntnis gewonnen das Kinder bereits geistiges Eigentum erkennen können.
AntwortenLöschenDass die Kinder deswegen auch kapieren, dass sie urheberrechtlich geschützte Dateien nicht ohne entsprechende Erlaubnis herunterladen dürfen, ergibt sich daraus nicht. (Darüberhinaus gibt es viele Möglichkeiten legal MP3s für lau aus dem Netz zu ziehen, z.B. von Künstlern die ihre Werke unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen, aber das ist ein anderes Thema)
Danke für Ihren Kommentar, Herr Heilberger. Sie haben Recht. Aber aus meiner Sicht maßgeblich ist, dass auch aus kindlichem Horizont etwas wie geistiges Eigentum existiert. Um wieviel mehr müsste ein Erwachsener dieses Eigentum akzeptieren, den er hat ja ein erheblich größeres Abstraktionsvermögen.
AntwortenLöschenIch meine, dass man diese kleine Geschichte und diese Untersuchung all denjenigen gut vorhalten kann, die der generellen Abschaffung des Urheberrechts das große Wort reden.
Wenn Kindern von Geburt an erklärt wird, das ist meins, das ist deins, dann ist das "Experiment" einfach unsauber. Die Antworten der Kinder, waren die von programmierten Automaten.
AntwortenLöschenSind Fragen nach geliesten Autos bzw. gemieteten Wohnungen gestellt worden? Wem gehört das Auto, wem gehört die Wohnung? Oder, wem gehört die Straße vor dem Haus?
Wenn Sie damit sagen wollen, dass man jeden und vor allem Kinder sehr weitgehend konditionieren und beeinflussen kann, dann haben Sie natürlich Recht. Das passiert, und es ist alltäglich. Wenn allerdings 17 von 20 Kindern zum selben Ergebnis kommen, dann kann man immerhin von einer allgemein üblichen Konditionierung ausgehen, oder klarer gesagt: Von einem gesellschaftlichen Konsens, der sich in der Erziehung der Kinder niedergeschlagen hat. Oder noch deutlicher: Das Recht des Urhebers an seinem Werk ist tief im Selbstverständnis unserer Zivilgesellschaft verankert.
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