Mittwoch, 5. Dezember 2012

Überraschung: Seine Blumen darf man gießen, ohne dafür zahlen zu müssen...

Wenn man Wasser aus der Leitung zapft, muss man dafür zahlen. Das sieht jeder ein. Und wenn man Wasser in den Ausguss schüttet, dann muss man dafür auch zahlen, Das sieht fast jeder auch noch ein; schließlich verursacht ja auch die Brauchwasserentsorgung gewisse Kosten.
Aber dass man für Wasser zahlen soll, dass man nicht in den Ausguss, sondern in den Garten auf seine Blumen gießt, das ist auch für Aufgewecktere nicht mehr so ohne Weiteres nachvollziehbar. Hier muss ja niemand etwas entsorgen. Und trotzdem soll's kosten??

Auch die Stadt Bielefeld sah dieses Problem. Sie berechnete die Brauchwassergebühren nach dem entnommenen Frischwasser (was ja grundsätzlich vernünftig ist), wollte aber den Blumengießern dabei nur sehr begrenzt entgegenkommen. Nur wer nachweise, dass er mehr als 20 qm Wasser jährlich für seinen Garten verwende, der könne einen Abschlag bei der Brauchwasser-Rechnung verlangen. Alles darunter seien Bagatellmengen, für die es keine Extrawurst bei der Abrechnung gebe.

Dagegen klagte ein Bielefelder Hausbesitzer, und er bekam vor dem OVG Münster Recht: Es gehe laut Gericht nicht in Ordnung, eine Bagatellgrenze zu ziehen. Stattdessen könne man den Gartlern auch auferlegen, auf eigene Kosten für das Gartenwasser einen eigenen Zähler installieren zu lassen, der dann en passant gleich mit abgelesen werden könne. Dann entstehe kein Verwaltungsmehraufwand, und es könne verbrauchsgenau abgerechnet werden (Urt. v. 03.12.2012, Az. 9 A 2646/11).

Nun könnten natürlich schlichtere Gemüter auf die Idee verfallen, auch das Wasser für den Abwasch im Garten zu zapfen und per Gießkanne ins Haus zu transportieren. Aber dem wird das lebenserfahrene Gericht wohl Rechnung getragen haben; denn kein Betrug wird lange durchgehalten, wenn er mit Mühe verbunden ist ;-)

Quelle: lto.

(C) Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

2 Kommentare:

  1. Kaum gibt es Bielefeld, schon wird das Wasser nach Quadratmetern berechnet.

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  2. Stimmt! Durch dieses Urteil wissen wir nun, dass es Bielfeld wirklich gibt! Ich war ja immer im Zweifel... :-)

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