Tatsächlich! Das geht - wenn auch nur unter bestimmten Umständen.In dem vom BFH zu entscheidenden Fall War ein Marinesoldat ins Ausland abkommandiert worden und hatte von dort aus mit seiner Partnerin Telefonate für mehrere hundert Euro geführt. Das Finanzamt wollte den Abzug nicht anerkennen, es handele sich um rein private Aufwendungen, die steuerlich nicht zur berücksichtigen seien. Der BFH hielt die Telefonkosten insoweit für berufsbedingt angefallen, als durch die Auslandsabordnung des Soldaten Telefon-Mehrkosten entstanden seien, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen. Das ist bereits dann der Fall, wenn der Auslandsaufenthalt länger als eine Woche dauert (Urt. v. 5.07.2012, Az. VI R 50/10).
Also: Die Frage ist, ob sich dieses Urteil nicht auch auf Inlands-Abwesenheiten von daheim anwenden lässt, wobei Voraussetzung sein dürfte, dass die Tätigkeit im Außendienst die Ausnahme ist, (da ja sonst die entstehenden Telefonkosten nicht über den normalen Lebensbedarf hinausgehen). Aber vermutlich dürften jetzt auf die Finanzämter jede Menge Telefonrechnungen zukommen... die in die steuerlichen Berechnungen mit einbezogen werden müssen.
Quelle: Legal-Online-Tribune
(C) Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
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