So war die Lage:
Der Haribo-Goldbär ist seit Jahren unter den Goldbären der Platz
Es war also ein Kampf Wortmarke gegen dreidimensionale Produktgestaltung. Ob letztere eine eingetragene Wortmarke tatsächlich in ihren Rechten beeinträchtigen kann, das hatte bisher noch kein Gericht entschieden.
Nun tat es das LG Köln (Urt. v. 18.12.2012, Az. 33 O 803/11). Und es entschied: Wer sich den Lindt-Teddy in seinem güldenen Gewand so anschaut, der muss unwillkürlich sofort "Goldbär" denken, das umso mehr, als sein österlicher Verwandter aus dem (selben) Hause Lindt ja sogar offiziell den Namen "Goldhase" trägt. Wenn ich jedoch einen Schoko-Bären so anziehe, dass sofort jeder sagt: "Schau mal - ein Goldbär!", dann verletze ich die Wortmarke "Goldbär". Und deshalb untersagte das LG Köln dem Lindt-Teddy seine güldene Bekleidung. Runde eins ging damit glatt an den
Runde zwo ist angesagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vermutlich wird das OLG Köln zu einem Zeitpunkt entscheiden, in dem überall schon wieder der "Goldhase" auf seine Käufer wartet.
Quelle und weitere Infos: lto
(C) Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de
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