Das Land Berlin suchte eine "Frauenbeauftragte" gem. Landesgleichstellungsgesetz. In eben diesem Gesetz ist vorgesehen, dass für diesen Posten nur weibliche Personen in Frage kommen. Trotzdem bewarb sich ein Mann auf die Stelle, wurde abgewiesen und klagte dagegen: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das VG Berlin lehnte seinen Antrag im Eilverfahren mit Beschluss v. 07.12.2012, Az. VG 5 L 419.12 ab.
Die Beschränkung der ausgeschriebenen Stelle auf weibliche Beschäftigte verstoße nicht gegen höherrangiges
Recht. Denn, so Legal Online Tribune zum Urteil: "... nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die
typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen
ausgleichen. Eine solche ausgleichende Regelung habe der Berliner
Gesetzgeber mit dem Landesgleichstellungsgesetz geschaffen."
Quelle: Legal Online Tribune
(C) Foto: Wilhelmine-Wulff All-Silhouettes / pixelio.de
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