Donnerstag, 13. Dezember 2012

VG Berlin: Ein Mann kann nicht "Frauenbeauftragte" werden

Das Land Berlin suchte eine "Frauenbeauftragte" gem. Landesgleichstellungsgesetz. In eben diesem Gesetz ist vorgesehen, dass für diesen Posten nur weibliche Personen in Frage kommen. Trotzdem bewarb sich ein Mann auf die Stelle, wurde abgewiesen und klagte dagegen: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das VG Berlin lehnte seinen Antrag im Eilverfahren mit Beschluss v. 07.12.2012, Az. VG 5 L 419.12 ab.
Die Beschränkung der ausgeschriebenen Stelle auf weibliche Beschäftigte verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Denn, so Legal Online Tribune zum Urteil: "... nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen. Eine solche ausgleichende Regelung habe der Berliner Gesetzgeber mit dem Landesgleichstellungsgesetz geschaffen."

Quelle: Legal Online Tribune

(C) Foto: Wilhelmine-Wulff All-Silhouettes / pixelio.de

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