Dienstag, 11. Dezember 2012

Es gibt sie noch, die klaren Worte. Und Gisela Friedichsen, Carsten Hoenig und Christoph Nebgen nehmen Sie im Hinblick auf den Strafprozess, Nikolaus Lutje mit Blick auf das Anwaltsmarketing und Carsten Krumm in Bezug auf die richterliche Beweiswürdigung in den Mund. Schön zu lesen, dass das wirklich wahr ist, was man doch schon lange für wahr hält.
  • Gisela Friedrichsen die Spiegel-Gerichtsreporter nimmt uns strafverteidigende Anwälte ins Gebet. Die Richter fahren unter der schützenden Hand des 1. Senats des BGH mehr und mehr Schlitten mit uns - und damit auch mit unseren Mandanten. Ein Aufruf zu mehr Einsatz und Courage - reportiert vom Kollegen Hoenig: "Einfach mal nein sagen!".
  • Zum selben Thema äußert sich der Kollege Nebgen noch radikaler: Er gibt den Strafprozess als rechtsstaatliches Verfahren praktisch verloren und empfiehlt "Schadensbegrenzung", ggf. auch mal durch ein falsches Geständnis.Wenn ein renommierter Strafverteidiger zu diesem Fazit kommt: wie blamabel ist das denn für die Justiz!?
  • Eine Buchempfehlung des Kollegen Lutje zu Marketing anwaltlicher Preisgestaltung, die man wiederum nur weiterempfehlen kann. Wer weiss, dass Lutje DER Honorar-Fuchs ist, wird ihr folgen.
  • Das Musterbeispiel einer exakten Beweiswürdigung durch das Gericht schildert Carsten Krumm auf dem Beckblog. Fazit: Eine Zeugenaussage gilt solange als nicht richtig, bis sich anhand von Anknüpfungstatsachen diese Hypothese nicht mehr aufrechterhalten lässt. Was wird nur aus all den zuverlässigen und scharf beobachtenden Polizeibeamten...
Ihnen allen einen schönen Dienstag

Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München

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