Donnerstag, 13. Dezember 2012

"Task Force Internet" - Hessens Polizei ermittelt verstärkt in Facebook

Die Möglichkeit, Facebook als Ermittlungsinstrument zu nutzen wird von den Strafverfolgungsbehörden konsequent weiter ausgebaut. Dies teilte der Leiter der "Task Force Internet" in Frankfurt , Markus Bönisch, anlässlich eines Besuch der hessischen Landesregierung im Frankfurter Polizeipräsidium am letzten Montag mit. Allein in den letzten 12 Monaten habe die Polizei Hessen sich in 5 Fällen dieses Mediums bedient. Bei der Ermittlung wegen eines Tötungsdelikts vor einer Frankfurter Discothek sei es gelungen, auf diesem Wege wichtige Zeugen ausfindig zu machen. Die Polizei Hessen unterhält bei Facebook einen eigenen Account, den nach Angaben von Bönisch regelmäßig 2.000 Personen beobachten.

Fahndungsaufrufe über Facebook sind äußerst umstritten. Einerseits bekommen die Ermittlungsbehörden nirgendwo so rasch, so direkt und so vielfältig Reaktionen wie dort. Andererseits ist der Schaden für Personen, die unverschuldet ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, fast irreparabel.

Die Justizministerkonferenz hat sich des Themas bereits angenommen (vgl. den Bericht auf Legal Tribune Online vom 15.11.2012. Die Rechtsgrundlagen für diesen Weg der Fahndung bestehen zwar bereits; aus den oben beschriebenen Gründen kann eine solche Art der Fahndung jedoch mit den Rechten unschuldiger Fahndungs-"Opfer" kollidieren. Daher sehen die "Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren" RiStBV in Punkt 3.2 der Anlage B derzeit auch vor, dass private Internetanbieter – wie Facebook – für eine Fahndung "grundsätzlich nicht eingeschaltet werden" sollen.

Aus diesem Grunde sieht sogar der Hardliner, der hessische Ministerpräsident und Ex-Innenminister Volker Bouffier Handlungsbedarf und fordert klare gesetzliche Grundlagen für eine solche Fahndung: "Wir wollen nicht Facebook-Nutzern den Eindruck geben, sie seien ständig in einem Ermittlungsverfahren".

Quelle: Lto

(C) Foto: Gerd Altmann  / pixelio.de

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