Donnerstag, 29. November 2012

OLG Hamm: 50.000 € Schmerzensgeld für "Blutgrätsche"

Fouls sind beim Fußball ein übliches Mittel, den Gegner am Erfolg zu hindern. Wenn er ansonsten "durch" wäre, bleibt oft nichts anderes übrig. Und wird beim Foulspiel dann mal einer verletzt, hat er nach ständiger Rechtsprechung eigentlich keinen Schadensersatzanspruch.
Anders bei grob rücksichtslosen Fouls, im Volksmund besser bekannt als "Blutgrätsche". Eine solche war jetzt Gegenstand einer Entscheidung des OLG Hamm, und das stellte laut Pressemeldung des Gerichts fest: "Mangels Fahrlässigkeit hafte ein Fußballspieler zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe. Er habe den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt. Hiervon sei das Landgericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu Recht ausgegangen."

Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.10.2012 (I-6 U 241/11).

(C) Foto: Uwe Steinbrich  / pixelio.de

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