Umweltverbände
können nun auch auf Einhaltung des Artenschutzes und die Beachtung von
Vorsorge-Grenzwerten klagen, berichtet die taz in ihrer Ausgabe vom 09.11.2012. Der Gesetzgeber hat das UmwRG insoweit abgändert. Ebenso werden Klagen gegen
Offshore-Windparks, den Bau neuer Stromtrassen oder Pumpspeicherwerke
erleichtert.
Die Gesetzesänderung wurde durch ein ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mai 2011 notwendigund entspricht eigentlich nicht den Intentionen schwarz-gelber Industrie-Politik, die ja eher darauf ausgerichtet ist, Großprojekte zügig fertigzustellen, anstatt Klage möglichkeiten zu deren Blockierung zu schaffen. Daher wurde im Gegenzug vor allem der Eil-Rechtsschutz eingeschränkt. Ein Projekt
kann vom Verwaltungsgericht nur noch dann bis zum Urteil gestoppt
werden, wenn „ernstliche Zweifel“ an dessen Rechtmäßigkeit bestehen. So
etwas wie der Stopp der Elbvertiefung, den das Bundesverwaltungsgericht
Mitte Oktober anordnete, wäre damit künftig nicht mehr möglich. Diese Einschränkung des Klagerechts gilt für Verbände und
Bürger.
Update: Weitere Infos zum Thema gibts auf der Info-Seite des Beck-Verlags
(C) Foto: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
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