Montag, 12. November 2012

Gesetzgeber erweitert Klagerecht für Umweltverbände

Umweltverbände können nun auch auf Einhaltung des Artenschutzes und die Beachtung von Vorsorge-Grenzwerten klagen, berichtet die taz in ihrer Ausgabe vom 09.11.2012. Der Gesetzgeber hat das UmwRG insoweit abgändert. Ebenso werden Klagen gegen Offshore-Windparks, den Bau neuer Stromtrassen oder Pumpspeicherwerke erleichtert.

Die Gesetzesänderung wurde durch ein ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mai 2011 notwendigund entspricht eigentlich nicht den Intentionen schwarz-gelber Industrie-Politik, die ja eher darauf ausgerichtet ist, Großprojekte zügig fertigzustellen, anstatt Klage möglichkeiten zu deren Blockierung zu schaffen. Daher wurde im Gegenzug vor allem der Eil-Rechtsschutz eingeschränkt. Ein Projekt kann vom Verwaltungsgericht nur noch dann bis zum Urteil gestoppt werden, wenn „ernstliche Zweifel“ an dessen Rechtmäßigkeit bestehen. So etwas wie der Stopp der Elbvertiefung, den das Bundesverwaltungsgericht Mitte Oktober anordnete, wäre damit künftig nicht mehr möglich. Diese Einschränkung des Klagerechts gilt für Verbände und Bürger.

Update: Weitere Infos zum Thema gibts auf der Info-Seite des Beck-Verlags


(C) Foto: Wolfgang Dirscherl  / pixelio.de

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