Zu diesem Zeitpunkt allerdings hatte sich die Nachricht über Twitter jedoch bereits wie ein Lauffeuer verbreitet. Etwa 10.000 Twitterer hatten sie getweetet bzw. retweetet. Und gegen diese Twitterer will McAlpine nun vorgehen. Nach einem Bericht der Zeit vom heutigen Tage haben McAlpines Anwälte "ein ganzes Team engagiert, um alle Tweets und alle Retweets mit dem Namen des früheren britischen Abgeordneten zu finden". Der britische Nachrichtensender "channel 4 news" sprach von einem "Kreuzzug" gegen die Twitter-Gemeinde, siehe das nachfolgende Video.
Er verlangt eine Entschuldigung und eine Entschädigung von 5 Pfund von jedem, der den Artikel der BBC über Twitter weiter verbreitet hat.
Nach britischem Recht dürfte das nicht ganz von der Hand zu weisen sein, berichtet die"Zeit"; dort muss der Nachrichten-Überbringer im Zweifel beweisen, dass seine Nachricht wahr ist. In den USA sieht die Sache anders aus: Dort darf man alles berichten, von dem man nicht positiv weiss, dass es unwahr ist, so die "Zeit".
Auch in Deutschland muss der Twitterer wenigstens keine Bestrafung wegen Verleumdung fürchten, denn der Tatbestand des § 187 StGB setzt voraus, dass die Behauptung in der Öffentlichkeit "wider besseres Wissen" erfolgt. Die Frage ist nur, ob hier nicht stattdessen der Tatbestand der üblen Nachrede gem. § 186 StGB vorliegen könnte, wenn man mit der Formulierung nicht aufpasst.
Ich konnte das hier noch nicht abschließend prüfen. Ausgeschlossen scheint es mir nicht zu sein. Vielleicht können sich ein paar der ausgewiesenen Strafrechtler in der Blogger-Gemeinde mal drum kümmern und etwas dazu posten. Für uns Twitterer wäre die Information existentiell wichtig. So, wie ich das sehe, wäre nach deutschem Recht ein Tweet "McAlpine unter Verdacht auf Kindsmisshandlung" eventuell nach dieser Vorschrift strafbar, während das bei einem Tweet: "BBC: McAlpine unter Verdacht auf Kindsmisshandlung" nicht der Fall wäre. Wie sehen das die Strafrechts-Kollegen? Ein Familienrechtler bittet um fachkundigen Rat.
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