Montag, 19. November 2012

"Hatten Sie in den letzten Jahren mal bei Ärger mit der Staatsanwaltschaft?"

Diese Frage wird bei Einstellungsgesprächen häufig von Arbeitgebern gestellt. Und sie ist unzulässig!
Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt mit Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 den Grundsatz aufgestellt, dass der Stellenbewerber nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gefragt werden darf.Eine solche unspezifizierte Frage verstößet gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage dennoch, und entscheidet sich der Arbeitnehmer, ihn anzulügen, kann der Arbeitgeber, wenn die Sache später noch aufkommt, ihn deswegen nicht kündigen.
Denn der Arbeitnehmer habe, indem er auf eine unzulässige Frage falsch geantwortet habe, nur sein informationelles Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen.

Quelle: Beck-Blog 
Ein atmosphärischer Bericht über die Verhandlung bei Reuter-Arbeitsrecht
Hier die Pressemitteilung des BAG

(C) Foto: berwis / pixelio.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen