OLG Düsseldorf zweifelt die Rechtmäßigkeit der Befreiung industrieller Großverbraucher von den Netzkosten an.
Natürlich kostet die Energiewende erstmal Geld. Die Strompreise steigen. Erstmal. Bis wir autark sind. Dann werden wir vergleichsweise besser fahren als mit fossilen Brennstoffen aus dem Nahen Osten. Wenn's die dann überhaupt noch gibt.
Aber das interessiert einen deutschen Großunternehmer heute wenig. Er will JETZT verdienen. Was Energie allgemein und Strom im Besonderen in 20 Jahren kostet und welche Luft dann seine Kinder atmen, ist für ihn derzeit drittrangig. Also sucht er nach Wegen, die zusätzliche Belastung - und sei es auf Kosten anderer - zu vermeiden. Und droht der Regierung, die mit der Strompreiserhöhung verbundene Kostensteigerung dadurch zu egalisieren, dass er Personal entlässt.
Und um den Arbeitsmarkt nicht zu beunruhigen und um sich die Wähler zu erhalten, erlässt ihm die Regierung die Netzkosten. Und nicht zuletzt deshalb wird der Strom für uns alle im Moment so viel teurer.
Seit August letzten Jahres können die Strom-Großverbraucher - rückwirkend zum 01.01.2011 - die Befreiung von den Netzkosten beantragen. Dagegen sind die Netzbetreiber Sturm gelaufen. Vor dem OLG Düsseldorf sind 160 Klagen anhängig, mit denen versucht wird, die Regelung zu kippen. Und das OLG Düsseldorf hat tatsächlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit. In einem Eilverfahren hat es "aus pragmatischen Gründen" noch ein Auge zugedrückt. Für das im März 2013 stattfindende Hauptsacheverfahren sehe die Sache jedoch anders aus: Die Befreiungsregelung hätte nicht per Verordnung ergehen dürfen. Sie wäre Sache des Gesetzgebers gewesen. (So was hatten wir doch schon mehrfach, vgl. unseren Post zur Abschaltung der Atomkraftwerke). Überdies sei die Sache europarechtlich bedenklich. Allenfalls eine Minderung der Entgelte könne sich das Gericht vorstellen, nicht aber eine Befreiung...
Es wird spannend im Frühjahr...
Quelle: legal tribune online
(C) Foto: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
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