Donnerstag, 29. November 2012

Der Wasserwerfer als Zweitwagen?

Was, wenn bei einer Demo nicht die Polizei, sondern die Demonstranten Wasserwerfer einsetzen?
Das jedenfalls hatten ein paar St.Pauli-Fans vor, die überdies nicht nur St.Pauli-Fans, sondern auch noch der linken autonomen Szene zuzurechnen waren. Sie kauften aus Polizeibeständen einen alten ausrangierten Wasserwerfer und ließen ihn in Aachen als Zweitwagen zu. Schon das beantragte Kennzeichens AC-AB 1910 ("All Cops Are Bastards" plus Gründungsjahr des FC St. Pauli) hätte die Zulassungsbehörde eigentlich misstrauisch machen müssen. Gleichwohl wurde das Fahrzeug zugelassen.
Und dann wurden die Hardcore-Anarcho-Fans beim nächsten Spiel der Alemannia gegen St. Pauli im Februar 2012 aktiv und wollten den Wasserwerfer gegen die gegnerischen Fans einsetzen. Das unterband natürlich die Polizei. Sie ersuchte zudem die Zulassungsbehörde, die Zweitwagenzulassung für den Wasserwerfer zurückzunehmen, was diese dann auch veranlasste.

Zu Unrecht, wie das VG Aachen im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz entschied. Zwar hätte die Zulassung eigentlich gar nicht erst erteilt werden dürfen, da die Betriebserlaubnis des Geräts mit Außerdienststellung bei der Polizei erloschen sei. Trotzdem sei die Rücknahme der Zulassung aus formalen Gründen ebenfalls nicht korrekt gewesen. Überdies sei das Fahrzeug technisch mangelfrei, weshalb der vorläufigen Inbetriebnahme im Straßenverkehr nichts entgegenstehe.

Die auch in juristischer Hinsicht amüsanten Details dieser Geschichte finden sich auf den Seiten der Legal Tribune Online.

(C) Foto: Henning Hraban Ramm  / pixelio.de

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