Freitag, 16. November 2012

File-Sharing: "Früher hätte es für so was eine Watsch'n gegeben!"

Interessant, zu welchen Argumenten Anwälte von Plattenfirmen greifen, wenn die Luft ansonsten dünn wird:

Vorgestern ging der Musikbranche ein Filesharing-Verfahren vor dem BGH verloren. Wir lieferten hier eine Zusammenfassung.
Nun gibt es ein sehr gutes Resumée der Kanzlei Petrings und einen erstaunlichen Terminsbericht von Wilde-Beuger-Solmecke. Ich zitiere:

"Der Anwalt der Gegenseite Dr.  XXX stellte sich auf den Standpunkt, die Eltern müssten den Kindern klar ihre Grenzen aufzeigen. Früher hätten die Eltern dafür auch schon mal Ohrfeigen verteilt. Sie können sich jedenfalls nicht damit herausreden, sie hätten keine ausreichenden Fachkenntnisse. Notfalls müssten sie sich diese Kenntnisse eben verschaffen, sei es indem sie einen Fachmann beauftragen oder sich selbst informieren. Wenn ein Gericht eine solche Argumentation der Eltern zulassen würde, würde dies den Weg in die Rechtslosigkeit ebnen. Dr. XXX hielt den Erziehungsauftrag der Eltern und somit auch ihre Aufsichtspflichten hier für verletzt."
Man stelle sich vor: "Mu-sik-run-ter-la-den-ge-hört-sich-das???" Und zu jeder Silbe eine Maulschelle. Abwechselnd von rechts und von links, damit's gerecht zugeht.

Dürfen wir den Kollegen höflich auf § 1631 II BGB hinweisen?

Nochmals zur Klarstellung:
  • Ich bin gegen jede Urheberrechtsverletzung! Ich bin selber Urheber!
  • Ich habe Verständnis für das Vorgehen der GEMA.
  • Ich habe kein Verständnis dafür, wenn kostenlos tonnenweise Musik im Net getauscht wird.

Aber für solche Schmalspurargumente kann ich beim besten Willen kein Verständnis mehr aufbringen.

(C) Foto: Willi Schewski / pixelio.de

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