Dienstag, 8. Januar 2013

Otto Palandt rotiert im Grabe - zum ersten Mal kommentiert eine Frau!

71 Auflagen lang ist es gelungen, das "justizuntaugliche Geschlecht",  wie Otto Palandt die Frauen in seiner Kommentierung der NS-Justiz-Ausbildungsordnung bezeichnete, aus der Riege der Kommentatoren seines Werkes fernzuhalten, und nun ist es doch passiert.  Ab der 72. Auflage kommentiert Frau RiOLG Dr. Isabel Götz zusammen mit Gerd Brudermüller das BGB-Familienrecht in diesem Werk. Und damit ist auch die letzte große Männer-Bastion im Bereich der deutschen Rechtspflege geschleift. Niedergerissen von einer hochrangigen Familienrechts-Juristin, der Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstags, der (Mit-)Autorin zahlreicher weiterer Fachbücher und Fachartikel in NJW, FamRZ, forum familienrecht und etlichen anderen.

Besser hätte es das Werk nicht treffen können. Fröhliches Rotieren, Herr Palandt! Und herzlichen Glückwunsch, Frau Dr. Götz! Ich freue mich auf die regelmäßige Lektüre im Kanzlei-Alltag.

Zur wechselvollen und nicht immer politisch rühmlichen Geschichte des Werkes hier ein Artikel, den die Legal Online Tribune zum 60. Todesstag des Namensgebers veröffentlichte..


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