Mittwoch, 2. Januar 2013

Der Junganwalt und die Work-Life-Balance...

Ich erinnere mich noch gut an die schaurigen Zeiten, meines (zweiten) Jobs in einer renommierten Münchener Anwaltskanzlei. Da gab es tatsächlich einige Tage im Jahr, an denen man eher heim durfte - nämlich Heilig Abend und Silvester. Und zwar etwa gegen 16:00 Uhr. Allerdings wurde einem das Versprechen abgenommen, am ersten Feiertag und an Neujahr um 11 Uhr vormittags wieder am Schreibtisch zu sitzen - egal, mit welchen Rändern unter den Augen!
Die übrigen 363 Tage im Jahre waren Vollzeit-Tage: Beginn unter der Woche um 8:00 Uhr früh, Ende 20:30 bis 22:00 Uhr. Samstag/Sonntag Beginn 10:00 Uhr, Ende 18:00 bis 20:00 Uhr. Und danach des öfteren mit dem großen Boss noch einen Trinken gehen.
Das Wort Urlaub: Aus dem Sprachschatz gestrichen. Krank: gabs nicht. Gehalt: 1984 bis 1986 monatlich 3.000,00 DM brutto. Weihnachtsgeld 200,00 DM. Name der Kanzlei: Wird hier verschwiegen. Es gibt sie auch in dieser Konstellation nicht mehr.

Diese Arbeitszeit-Usancen scheinen sich allmählich zu ändern, wie ein Artikel in der Legal-Online-Tribune zeigt. Mehr und mehr Junganwälte geben zu, Familie zu haben und mit dieser auch tatsächlich Zeit verbringen zu wollen. Und ganz langsam scheint Bewegung in die Arbeitszeitpolitik der Großkanzleien zu kommen. Man lebt immer weniger, um zu arbeiten, und arbeitet immer öfter, um zu leben. Und das offenbar, ohne deswegen Mandanten zu verlieren...

Ich gönne es jedem Berufsanfänger, wenn er sich da durchsetzen kann.

1 Kommentar:

  1. Wer macht denn auch so einen Unsinn mit??? Für das Geld würde ich lieber zu Hause bleiben, 2 Unfälle aus dem Bekanntenkreis abwickeln und 23,5h am Tag entspannen.

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