Seit vier Jahren läuft nun die Auseinandersetzung zwischen der GEMA und Youtube über die Vergütung von Musikrechten an Dateien, die über Youtube per Stream besichtigt werden können. Ein Ende ist nicht in Sicht. Nach wie vor konnte man sich über den Preis pro Stream nicht einigen. Nun will die GEMA sogar gerichtliche Schritte gegen den gelegnetlich auf Youtube zu findenden Sperrvermerk einleiten: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik
enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht
eingeräumt hat". Außerdem beabsichtigt die GEMA, Schadensersatz in Millionenhöhe geltend zu machen.
Über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung informiert der Kollege Günter Poll, ehemals stellvertretender Justitiar der GEMA, auf Legal Online Tribune.
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