Mittwoch, 16. Januar 2013

LG Ingolstadt: Ein Sexshop ist ein Sexshop und keine Tankstelle...

...auch wenn im Rückgebäude eine Zapfsäule steht. Auf diese Idee war nämlich ein Ingolstädter Betreiber eines Erotik-Artikel-Ladens verfallen und hatte eine Tanksäule installiert. Sondern meldete er seinen Betrieb als Tankstelle an, um im Rahmen der für Tankstellen geltenden längeren Öffnungszeiten auch nach Ladenschluss sein Sortiment unter die Leute bringen zu können. Vermutlich in der Annahme: Je später der Abend, desto höher der Bedarf...
Das gefiel der Konkurrenz nicht, die deshalb klagte. Und das LG Ingolstadt kam nach einem Ortstermin zu dem Ergebnis: Keine Tankstelle! Grund: Die Zapfsäule befinde sich im hinteren Teil des Gebäudes und habe nicht einmal eine Zufahrt. Die Kunden wüssten gar nichts davon, dass es in diesem Shop nicht nur Massage- sondern auch Motoröl zu kaufen gibt. Es handele sich also um einen Scheinbetrieb, mit dem der Inhaber die Ladenschlusszeiten umgehen wolle (Urt. v. 15.01.2013, Az. 1 HKO 1474/12).  Das Landgericht gab der Klage der Konkurrenz statt.

Quelle: lto

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