("Catch me, if You can" - der Trailer)
Ein 39-jähriger (...nennen wir ihn ruhig...) Kollege, hatte wegen extremer Examensangst sein Studium nie zu Ende gebracht, sich aber offenbar sehr brauchbares Wissen angeeignet. Mit gefälschten Abschlusszeugnissen bewarb er sich um einen Job als Anwalt, bekam ihn auch und leistete dort mehr als nur brauchbare Arbeit. Seine Arbeitgeber bestätigten ihm als Zeugen im Strafprozess, er habe ihnen mehr Geld eingebracht, als er gekostet habe.Mithin hat durch das Verhalten des "Kollegen" niemand einen Vermögensschaden erlitten. Die Sache kam nur durch einen anonymen Hinweis auf, auf den hin die Ermittlungen eingeleitet wurden, die zum jähen Karriere-Ende des doch eigentlich fähigen Rechtsvertreters führten.
Das Amtsgericht urteilte: 12 Monate auf Bewährung und 2.000,00 €Geldbuße.
Erhebt sich noch die Frage, was mit den Landgerichtsprozessen geschieht, die der nicht postulationsfähige Kollege geführt hat, vgl. § 78 ZPO. Die einschlägige Kommentar-Literatur gibt wenig dazu her. Konsequent fertig gedacht dürften sich aber wohl kaum Probleme ergeben. Von ihm gestellte Anträge waren unwirksam. Wenn das Landgericht trotzdem ein Urteil fällte, war dieses zwar unrichtig. Wurde es aber rechtskräftig... dann bleibt es auch dabei ;-)
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