Dienstag, 30. April 2013

"Eine grüne Dose ist nicht grün"! Ist das LG Düsseldorf farbenblind?

Na gut - es war nicht exakt diese Dose hier, auf der der Hersteller die Aufschrift "Die Dose ist grün!" angebracht hatte. Aber auch auf dieser hier hätte nach Ansicht des LG Düsseldorf der Spruch nicht stehen dürfen. Selbige Behauptung stellt nämlich, so das Gericht (Urteil vom 25.04.2013, Az. 37 O 90/12) einen Wettbewerbsverstoß dar, und das selbst dann, wenn die Dose wirklich eine grüne Farbe hat!

Begründung:  Die Behauptung sei selbst bei einer Dose von grüner Farbe irreführend. Denn der Verbraucher verstehe unter "grün" in diesem Zusammenhang "umweltfreundlich". Folglich solle die Aufschrift den Eindruck erwecken, die Dose weise ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften auf, die sie von anderen Dosen und anderen Getränkeverpackungen positiv unterscheide. Und das stimme nun mal nicht. Denn eine Dose ist eine Dose ist eine Dose! Und damit eben gerade nicht umweltfreundlich. Also werde durch die Aufschrift ein falscher Eindruck erweckt. Und der könne zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Denn in letzter Zeit kaufen - so das Gericht - Kunden Ware vermehrt unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit der Verpackung. Und bei dieser Aufschrift könnte es sein, dass sie sich nur wegen der Dose für dieses Bier entscheiden, obwohl ihnen eigentlich ein anderes besser schmecken würde.  Und darin liegt der Wettbewerbsverstoss.

(C) Foto: Astrid Haindl auf www.pixelio.de

4 Kommentare:

  1. Wein darf auch nicht mehr als bekömmlich angepriesen werden. Das wäre schon eine Bewerbung mit gesundheitsfördernder Wirkung. Aber Wasser darf ich doch noch als "nass" bezeichnen oder als "flüssig"?

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    1. Klar! Das Landgericht nimmt es hier sehr genau. Aber auch ich achte in letzter Zeit beim Einkauf immer mehr auf Fair Trade, Bio und umweltgerechte Verpackungen. Und wenn man genau hinschaut: kaum jemand wird auf einen grünen Dose schreiben: "die Dose ist grün", nur um die Farbe noch einmal zu betonen. Die Bemerkung muss also eine andere - in diesem konkreten Fall wohl wirklich irreführende - Bedeutung haben.

      Schönen ersten Mai und beste kollegiale Grüße

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  2. Naja - ich finde das Urteil durchaus überzeugend und in der Sache richtig. Man kann auch durchaus anderer Meinung sein, aber ich glaube bei bestem Willen nicht, dass der Hersteller die Info "grün" tatsächlich auf die Farbe der Dose bezogen hat.

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    1. ich bin exakt ihrer Meinung, wie sie meine Antwort an den Kollegen Munzinger entnehmen können.

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