Mittwoch, 1. Mai 2013

Big Brother? - Little Sister! Verstößt die Schaufensterpuppe mit Übersachungskamera gegen das Datenschutzgesetz?

Eine italienische Firma hat sie erfunden: die Schaufensterpuppe mit Überwachungskamera. "Eyesee" Heißt die wissbegierige Dame, und sie soll angeblich in mehreren Boutiquen bereits eingesetzt werden - wo allerdings, wird verschwiegen. Die Fraktion der Linken hat jetzt im Bundestag deswegen eine kleine Anfrage (17/12885) gestartet: ob darüber etwas bekannt sei. Die Bundesregierung hat geantwortet: keine Ahnung (17/13004). Jedenfalls sei nicht bekannt, ob diese Kundenverhaltens-Geheimagentin auch schon in Deutschland aktiv sei.

Tatsächlich könnte die Aktivität dieser Dame in Deutschland an gesetzliche Grenzen stoßen. Ihre Aufgabe ist es: zum Schaufenster hinauszuschauen, um zu registrieren, wer ins Schaufenster hineinschaut. Tut eine Person das mehrfach, lassen sich Rückschlüsse auf Ihre Interessen ziehen. Wenn sich diese Person dann später im Laden unter Zuhilfenahme ihres neuen Personalausweises ausweist und zahlt, können die Aufzeichnungen der Hightech-Puppe und die Käufer-Person miteinander in Verbindung gebracht werden. Und damit sind die Daten nicht mehr anonym, sondern personenbezogen erhoben. Und das kann durchaus  gegen § 13 BDSG verstoßen. Es sei denn, die Puppe fragt den Schaufenster-Gucker vorher um Erlaubnis, ob sie von ihm Bilder machen darf - und das dürfte schwierig werden.

Mal sehen, wie lange noch niemand von nichts was weiß.

© Foto: Gisela Peter auf www.pixelio.de


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen