"Sie bekommen Ihre bei uns gekauften Möbel kostenlos, wenn es 3 Wochen nach dem Kauf auf dem Stuttgarter Flughafen regnet - zwischen 11 und 12 Uhr, und mindestens 3 Millimeter.
Damit warb ein schwäbisches Möbelhaus und zog damit den Zorn der zuständigen Wettbewerbsbehörde auf sich. Die meinte, das sei illegales Glücksspiel und wollte die Aktion verbieten.
Ders VGH Baden Württemberg sah das entspannter: Nicht unerlaubtes Glücksspiel sei das, sondern ein Gewinnspiel, das einer Erlaubnis gar nicht bedürfe. Die Begründung ist ebenso einfach wie verblüffend: Wer spielt, zahlt einen (Wett-)Einsatz, der verloren ist, wenn er nicht gewinnt. Hier wird nicht für das Spiel gezahlt, sondern für die Möbel. Und wenn man nicht gewinnt, bleibt`s einfach beim normalen Möbelkauf.
Details zur Rechtslage finden Sie auf den Seiten der Legal-Online-Tribune.
(C) Foto: Arbrecht E. Arnold auf www.pixelio.de
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