Dienstag, 2. April 2013

Bundesrat: Wer eine Waffe besitzen will, muss vorher vom Verfassungsschutz überprüft werden.

Wieder einmal beschäftigt sich der Gesetzgeber mit der Verschärfung des Waffenrechts. Am 20.3.2013 hat der Bundesrat mit der Mehrheit der SPD-regierten Länder den Gesetzesentwurf 17/12854 eingebracht, der eine Änderung des Waffengesetzes dahingehend vorsieht, dass ein Waffenbesitz erst genehmigt werden soll, wenn die Waffenbehörde eine Auskunft des Verfassungsschutzes darüber eingeholt hat, ob der Antragsteller
" • ...Mitglied in einem Verein war, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt,
• Mitglied in einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 BVerfGG festgestellt hat,
• einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, die
- gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der
Völker gerichtet sind, oder
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden."
Im Rahmen der NSU-Affäre habe sich nämlich herausgestellt, dass "der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt".

Ganz unsinnig ist die Regelung zwar nicht; allerdings dürfte sie das Problem wohl auch kaum an der Wurzel packen:
Denn einerseits fragt es sich, ob der Verfassungsschutz solche Auskünfte tatsächlich zu geben bereit ist, wenn einer seiner V-Leute eine Waffenbesitzkarte beantragt. Andererseits bekommt man durch diese Regelung Katastrophen wie die in Winnenden auch nicht in den Griff. Dort gab es nämlich soweit ersichtlich keinen rechts- oder linksradikalen Hintergrund beim Täter oder seinem waffennärrischen Vater.

Generell wird auf Dauer nur ein allgemein wesentlich restriktiver gehandhabter Waffenbesitz wirklich Abhilfe schaffen können. 


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