Dem wollen die Linken im Bundestag ein Ende setzen. Unter der laufenden Nummer 17/13096 haben Sie einen Gesetzesentwurf eingebracht, der...
"...1. den Herstellern von in der Bundesrepublik Deutschland auf den Markt gebrachten Gebrauchsgütern gesetzliche Vorgaben über die Feststellung und Ausweisung einer Mindestnutzungsdauer ihrer Produkte auferlegt;
2. die Beweislast für ein Ereignis, das die Mindestnutzungsdauer eines Produktes nicht erreichen lässt, dem Hersteller auferlegt;
3. eine umfängliche Liste von Gebrauchsgütern mit zugewiesener Mindestnutzungsdauer enthält. Beispielsweise sind die Mindestnutzungszeiten für die folgenden technischen Gebrauchsgüter nicht zu unterschreiten:
a.) 5 Jahre oder 100.000 km für Personenkraftwagen, mit Ausnahme von Verschleißteilen
b.) 5 Jahre für Kühlgeräte, Waschmaschinen und Wohnmöbel
c.) 3 Jahre für sonstige Küchenmaschinen
d.) 3 Jahre für Telekommunikations- und Unterhaltungselektronikgeräte
4. technisch nicht begründbare Sollbruchstellen und künstlich hervorgerufene – geplante – Funktionseinbußen, wie beispielsweise Blattzähler zur Funktionseinstellung bei Druckern, verbietet;
5. den leichten Austausch von Verschleiß- oder Verbrauchsteilen sowie die leichte Reparatur und Wartung möglichst durch die Nutzerin bzw. den Nutzer sicherstellt;
6. sicherstellt, dass in jedem Fall die jetzige Gewährleistungsfrist von 2 Jahren erhalten bleibt;
7. die Dokumentation der Lebensdauer von Gebrauchsgütern regelt. "
Die Idee ist gut. Für eine Mehrheit sehe ich angesichts der gegebenen Verhältnisse im Moment eher schlechte Chancen. Aber immerhin: wenigstens hat es einer mal angestoßen.
(C) Foto: Maret Hosemann / www.pixelio.de
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