Donnerstag, 18. April 2013

Wichtiger Schutz vor Zwangsvollstreckung - Das P-Konto

Seit dem 1.7.2010 gibt es das P - Konto, das Konto, das in Höhe des pfändungsfreien Einkommensbetrag Schutz vor der Zwangsvollstreckung bietet. Die rechtlichen Details sind in § 850 k ZPO geregelt.
Und seit dem 1.1.2012 existiert dieser Schutz nur noch auf dem P-Konto. Auf anderen Konten kann er nicht mehr eingeräumt werden.

Um das P-Konto gibt es zahlreiche Fragen:
  • Wer kann es beantragen?
  • Muss die Bank es einrichten?
  • Was darf es kosten?
  • Was muss ich tun, um es zu bekommen?
All diese Frage bekommen Sie auf P-Konto Info beantwortet. Wer also so ein Konto benötigt bzw. Beratung über die Einrichtung eines solchen Kontos erteilen muss, kann sich dort bestens informieren.

(C) Foto: Thorben Wengert / www.pixelio.de

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