Am 22.04.2008 wurde der Noch-Deutsche-Bank-Chef Ackermann 60 Jahre alt. Und die Bundeskanzlerin der BRD richtete ihm ein großes Fest aus. Im Kanzleramt. Und wer in der deutschen Wirtschaft Rang und Namen hat, der wurde eingeladen - vermutlich.
Denn wer genau alles da war, weiss man bis heute nicht. Die Gästeliste ist nicht veröffentlicht. Und was der ganze Spaß den Steuerzahler kostete, dass hat uns die Kanzlerin auch noch nicht gesagt.
Das aber wollte der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation "Food Watch", Thilo Bode genau wissen und erheischte Auskunft. Sie wurde ihm verwehrt, weshalb er vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage erhob.
Und er bekam Recht! Sogar in zweiter Instanz vor dem OVG Berlin. Laut Bericht der Tagesschau und von beck-aktuell verdonnerte das Gericht das Kanzleramt, die Gästeliste, die Tisch- und Sitzordnung und die Sammelrechnung der Kanzlerküche über die Beschaffung von
Lebensmitteln offenzulegen. Außerdem müssen "bislang geschwärzte Passagen in der Redevorlage" der Kanzlerin
zugänglich gemacht machen.
Das Informationsinteresse der Kläger
überwiege das Geheimhaltungsinteresse der Regierungschefin. Auch ihre Gäste seien nicht schutzwürdig: Mit Annahme der Einladung zur Geburtstagsparty hätten
sich die Gäste "in einen Bereich des öffentlichen Meinungsaustausches
begeben", der nicht ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen sei, so das OVG. Die Revision gegen das Berufungsurteil vom 20.03.2012 (Az.: OVG 12 B 27.11) ist
nicht zugelassen worden.
(C) Foto Alexander Hauk auf www.pixelio.de Infos zum Fotografen: www.alexander-hauk.de
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