Mittwoch, 21. März 2012

OVG Berlin: Bundeskanzlerin Merkel muss sagen, wieviel Steuergelder sie für Ackermanns Geburtstag ausgegeben hat

Am 22.04.2008 wurde der Noch-Deutsche-Bank-Chef Ackermann 60 Jahre alt. Und die Bundeskanzlerin der BRD richtete ihm ein großes Fest aus. Im Kanzleramt. Und wer in der deutschen Wirtschaft Rang und Namen hat, der wurde eingeladen - vermutlich.
Denn wer genau alles da war, weiss man bis heute nicht. Die Gästeliste ist nicht veröffentlicht. Und was der ganze Spaß den Steuerzahler kostete, dass hat uns die Kanzlerin auch noch nicht gesagt.
Das aber wollte der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation "Food Watch", Thilo Bode genau wissen und erheischte Auskunft. Sie wurde ihm verwehrt, weshalb er vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage erhob.

Und er bekam Recht! Sogar in zweiter Instanz vor dem OVG Berlin. Laut Bericht der Tagesschau und von beck-aktuell verdonnerte das Gericht das Kanzleramt, die Gästeliste, die Tisch- und Sitzordnung und die Sammelrechnung der Kanzlerküche über die Beschaffung von Lebensmitteln offenzulegen. Außerdem müssen "bislang geschwärzte Passagen in der Redevorlage" der Kanzlerin  zugänglich gemacht machen.
Das Informationsinteresse der Kläger überwiege das Geheimhaltungsinteresse der Regierungschefin. Auch ihre Gäste seien nicht schutzwürdig: Mit Annahme der Einladung zur Geburtstagsparty hätten sich die Gäste "in einen Bereich des öffentlichen Meinungsaustausches begeben", der nicht ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen sei, so das OVG. Die Revision gegen das Berufungsurteil vom 20.03.2012 (Az.: OVG 12 B 27.11) ist nicht zugelassen worden.

(C) Foto Alexander Hauk auf www.pixelio.de Infos zum Fotografen: www.alexander-hauk.de

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