Sowohl Facebook's "Freundefinder" als auch die allg. Geschäftsbedingungen des amerikanischen Social Networks verstoßen gegen europäisches Verbraucherrecht. Das hat das LG Berlin (Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, nicht rechtskräftig) heute entschieden. Es gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im vollen Umfang statt. Das Gericht monierte, dass die Facebook-Nutzer in den allg. Geschäftsbedingungen nicht deutlich genug darüber informiert werden, dass man Facebook durch Nutzung des Freundefinders sein gesamtes Adressbuch zur Verfügung stellt.
Zu den Einzelheiten vergleiche den Prozessbericht des Verbraucherzentrale Bundesverband.
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